Auch wenn im Mietvertrag jegliche Tierhaltung untersagt oder von der vorherigen Genehmigung des Vermieters abhängig gemacht wird, steht dem Mieter nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (VIII ZR 340/06) das Recht zu, Kleintiere zu halten. So darf der Mieter selbstverständlich ein Aquarium mit Zierfischen aufstellen oder einen Wellensittich oder Hamster anschaffen, … [Weiterlesen...]
Tierhaltung
Seit Anfang des Jahres werden Genehmigungen für das Halten von Tieren, die für den Menschen besonders gefährlich sind, nicht mehr erteilt. Unter das Verbot fallen unter anderem Großkatzen, Bären, Wölfe, Menschenaffen, Panzerechsen, Giftschlangen sowie hochgiftige Spinnen und Skorpione. Lediglich für die Haltung von Riesenschlangen, Echsen, Vogelspinnen, Schnapp- und … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Grundsätzlich gehört die Haltung von Kleintieren zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, egal was im Mietvertrag zur Tierhaltung geregelt ist. Unter Kleintieren versteht man beispielsweise Hamster, Meerschweinchen, Zierfische und Vögel - also Tiere, von denen keine erheblichen Beeinträchtigungen oder Gefährdungen der Nachbarschaft ausgehen können. Die Haltung von Hunden … [Weiterlesen...]




