Für Mieterhöhungen nach den Paragrafen 558 ff. BGB gilt als vorrangiges Begründungsmittel der aktuelle Berliner Mietspiegel. Bei der Anwendung des Mietspiegels ist die Einordnung innerhalb des zutreffenden Mietspiegelfeldes nach den wohnwerterhöhenden beziehungsweise wohnwertmindernden Merkmalen der Orientierungshilfe zum Mietspiegel oft dann schwierig, wenn die Wohnung von … [Weiterlesen...]
Berliner Mietspiegel
Nachdem der Berliner Mieterverein (BMV) und die anderen an der Arbeitsgruppe Mietspiegel beteiligten Mieterorganisationen auch im Jahre 2007 den Mietspiegel wegen der Spannenbreite nicht mitgetragen hatten, kam es nun im Vorfeld der Erhebungen zum Berliner Mietspiegel 2009 zu einer Vereinbarung der Mieter- und Vermieterverbände für die Zukunft. Damit sind die Weichen für einen … [Weiterlesen...]
Landgericht Berlin
Nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel stellt das Fehlen von Spüle und Herd ein wohnwertminderndes Merkmal dar. In einem Prozess vor dem Landgericht Berlin ging es um die Frage, ob dies auch dann gilt, wenn Spüle und Herd bei Vertragsbeginn auf Wunsch des Mieters entfernt und in der Wohnungsbeschreibung zum Mietvertrag gestrichen wurden, obwohl der … [Weiterlesen...]