Grundsätzlich hat der Mieter das Hausrecht in seiner Wohnung. Er kann bestimmen, wer wann seine Räume betreten darf und wer nicht. Und er kann in seinen vier Wänden tun und lassen, was er will, sofern er andere nicht belästigt und die Bausubstanz nicht gefährdet. Mieter dürfen ihre Ehepartner, Eltern und Kinder bei sich wohnen lassen, ohne den Vermieter zu fragen. Will … [Weiterlesen...]
Spezielle Fälle
Das Zusammenleben in einem Mietshaus funktioniert nicht ohne Rücksichtnahme. Auf der anderen Seite müssen bestimmte Geräusche oder Gerüche hingenommen werden. Wo liegen die Grenzen? Ein kleiner Rauhaardackel lieferte dem neuen Hausbesitzer den Kündigungsgrund. Der Vermieter, der selber in das Haus eingezogen war, fühlte sich vom Bellen und Jaulen der Hundedame gestört. … [Weiterlesen...]
Lärm
Jeder Mieter hat ein Recht darauf, in seiner Wohnung ungestört zu leben, und kann sich gegen vermeidbaren Lärm wehren. Damit ist aber nicht jedes Geräusch verboten. Nachbarn dürfen nur nicht gestört werden. Im Zusammenleben sind also sowohl gegenseitige Rücksicht als auch Toleranz geboten. Die Frage, wann ein Geräusch zum störenden Lärm wird, ist nicht eindeutig zu … [Weiterlesen...]
Nutzungen außerhalb der Wohnräume
Dass Balkon und Keller – wenn vorhanden – mit zur Wohnung gehören, versteht sich von selbst. Aber auch gemeinschaftliche Flächen außerhalb der Wohnung wie Hof, Treppenhaus oder Spielplätze dürfen von den Mietern genutzt werden – selbst wenn das nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht. Dabei ist jedoch nicht alles erlaubt, was gefällt. Auf seinem Balkon darf man Wäsche … [Weiterlesen...]
Umzugswünsche
20 Prozent der Deutschen sind mit ihrer Wohnung unzufrieden und wollen umziehen. Am häufigsten stört sie der energetische Standard, die Höhe der Nebenkosten und die Ausstattung. Mieter sind generell unzufriedener als Eigentümer. Keine Badewanne, hohe Energiekosten oder laute Nachbarn – jeder Fünfte fühlt sich in den eigenen vier Wänden nicht wohl und möchte über kurz oder … [Weiterlesen...]