Tritt während der Mietzeit ein nicht nur unerheblicher Mangel auf, so hat der Mieter neben dem Anspruch auf Mängelbeseitigung auch das Recht zur Mietminderung. Dazu bedarf es keines Einverständnisses durch den Vermieter. Die Mietminderung bezieht sich immer auf die Bruttomiete. Außerdem muss sie dem Mangel der Höhe nach angemessen sein, weshalb hierzu vorsorglich Rechtsrat … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Wenn in der Wohnung ein Mangel auftritt, darf der Mieter nicht von sich aus einen Handwerker beauftragen. Vielmehr ist er verpflichtet, den Mangel beim Vermieter oder der Hausverwaltung unverzüglich anzuzeigen, was sicherheitshalber schriftlich geschehen sollte, um die Anzeige auch später noch nachweisen zu können. Dabei sollte dem Vermieter auch gleich eine angemessene … [Weiterlesen...]
Mängel anzeigen mit Erfolg
Es gibt wohl kaum einen Mieter, der nicht irgendwann einmal mit Wohnungsmängeln zu tun hat. Egal ob es sich um einen kaputten Herd, eine nicht funktionierende Heizung oder um Schimmel handelt - man möchte, dass der Schaden schnell und dauerhaft behoben wird. Dazu kann man selbst einiges beitragen. Wer lediglich den Hauswart im Flur auf die undichten Fenster anspricht, braucht … [Weiterlesen...]