Mit der Umlage von Dachbegrünungskosten hatte sich das Kammergericht zu beschäftigen. Zwar seien nach Ziffer 10 der Anlage 3 zu § 27 der II. BV die Kosten der Gartenpflege ansatzfähig - also die Kosten, die für die Pflege und Unterhaltung einer Gartenanlage anfallen. Dagegen seien die Kosten aus der Pflege einer Dachbegrünung nicht umlagefähig, da es hierbei um die … [Weiterlesen...]