Am 18. August 2006 ist das "Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts" in Kraft getreten. Es soll die Attraktivität der Genossenschaft als moderne Unternehmensform steigern - auch auf dem Wohnungsmarkt. Das neue Gesetz erleichtert die Gründung von kleinen Genossenschaften. Drei Mitglieder (bisher: sieben) ohne festes … [Weiterlesen...]
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