Nach zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts dürfen verheiratete Berufstätige, die am Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhalten, nicht mehr mit der Zweitwohnungssteuer belegt werden. Denn zum von Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz geschützten ehelichen Zusammenleben gehöre die Entscheidung der Eheleute, zusammen zu wohnen und die gemeinsame Wohnung auch bei einer … [Weiterlesen...]
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