Das Bundesverwaltungsgericht hat den Beschluss des Berliner Senats, aus der Anschlussförderung im Sozialen Wohnungsbau auszusteigen, für rechtskräftig erklärt. Seit Anfang der 70er Jahre subventionierte das Land Berlin Sozialwohnungen, indem es die Differenz zwischen günstiger Sozial- und teurer Kostenmiete trug. Die Mittel waren für einen Förderzeitraum von 15 Jahren … [Weiterlesen...]
Oberverwaltungsgericht Berlin
Der Senat von Berlin hatte im Frühjahr 2003 den Wegfall der Anschlussförderung für einen Teil der Berliner Sozialwohnungen sowie eine Härtefallregelung für Mieter beschlossen. Einige Wohnungsunternehmen hatten gegen die Einstellung der Anschlussförderung Klage vor den Verwaltungsgerichten erhoben. Das Oberwaltungsgericht Berlin hat nun erstmals in einem Hauptsacheverfahren … [Weiterlesen...]
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