Pressemitteilung Nr. 5/20
„Wir begrüßen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, dem Eilantrag von Vermietern auf vorläufige Außerkraftsetzung von Teilen des Mietendeckelgesetzes nicht statt zu geben“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Der Berliner Mietendeckel hat damit eine erste Hürde genommen.“
Die 6 antragstellenden Vermieter begehrten die vorläufige Außerkraftsetzung der Bußgeldvorschriften des Mietendeckelgesetzes und scheiterten (BVerfG 1BvQ15/20). Im Rahmen der Folgenabwägung hatten die Verfassungsrichter erklärt, dass die Nachteile einer Außerkraftsetzung überwiegen würden, wenn sich das Gesetz im Nachhinein als verfassungskonform herausstellen würde.
Die Vermutung der Verfassungsrichter wie auch der antragstellenden Vermieter ist eindeutig. Ohne die Bußgeldvorschriften sei damit zu rechnen, dass sich die Vermieter nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten würden. „Unmissverständlicher kann man sich nicht über die Gesetzestreue von Wohnungsanbietern äußern“, so Wild. „Kein Wunder, dass nach den unzähligen Angriffen auf die Mietspiegel und der Missachtung der Mietpreisbremse oder Kappungsgrenzen in der Vergangenheit von zahlreichen Vermietern das Image großer Teile der Anbieter im Keller ist.“
Der Beschluss beinhaltet noch keine Aussage zur Frage der Verfassungsmäßigkeit. „Wir gehen davon aus, dass dies nur in einem Hauptsacheverfahren erfolgen kann“, so Wild.
Entgegen anderslautenden Darstellungen ist auch das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg (213 C 2020 vom 4.3.20) kein Urteil gegen den Mietendeckel. Schließlich war nur über die Zustimmung zu einer Mieterhöhung zu befinden, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zu erteilen war.
12.03.2020