Pressemitteilung Nr. 48/19
Seit dem 23. Februar 2020 gilt in Berlin der Mietendeckel.
Informationen zum Mietendeckel (Regelungen und Tipps zur Anwendung, Musterschreiben usw.) finden Sie unter
Was man über den Mietendeckel und seine Anwendung wissen sollte
„Wir begrüßen den Mut und die Bereitschaft des Berliner Senats, auf dem extrem angespannten Berliner Wohnungsmarkt den Schutz der Mieterinnen und Mieter vor einem weiteren Anstieg der Wohnkostenbelastung mit einer eigenen landesgesetzlichen Regelung zu begegnen und wegen der Exzesse der vergangenen Jahre den Mieterinnen/Mietern auch eine Entlastung zukommen lassen zu wollen“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Wir begrüßen auch, dass der Senat möglichst rasch den Mietendeckel einführen will. Doch die Eile darf nicht dazu führen, dass die Rechtssicherheit gefährdet wird und Unausgegorenes am Ende den Beteiligten am Wohnungsmarkt auf die Füße fällt“, so Wild. Auch müsse sichergestellt werden, das andere Ziele einer sozialen und ökologischen Stadtentwicklung nicht behindert werden.
„Wir appellieren an die drei Parteien in der Regierung, einmal parteipolitische Eitelkeiten beiseite zu lassen, um ein erfolgreiches und gutes Mieterschutzgesetz zustande zu bringen, dass deutschland- und europaweit auf riesiges Interesse stößt“, mahnte Wild. „Weil mit diesem Landesgesetz auch juristisches Neuland betreten wird, muss Sorgfalt vor Sturköpfigkeit stehen. Wenn sich die Regierungsparteien in den politischen Zielen einig sind, sollte im parlamentarischen Verfahren auch noch eine Feinsteuerung möglich sein.
Der Mieterverein rät dem Abgeordnetenhaus, bei der gewählten Kompetenzzuweisung der Umsetzung konsequent zu bleiben. Die Bezirke sind derzeit auch für die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen nach dem Wirtschaftsstrafgesetz zuständig. An diese Aufgabenzuweisung sollte nahtlos angeküpft werden.
08.03.2020