Leitsatz: Ist in der Person eines von mehreren Mietern einer Wohnung der Kündigungsschutz aus § 577 a Abs. 1, 2 BGB bereits angelegt, war also diesem Mitmieter die Wohnung zum Zeitpunkt der Bildung des Wohnungseigentums schon überlassen, und wird das Mietverhältnis nach dessen Ableben mit dem überlebenden Mitmieter gemäß § 563 a Abs. 1 BGB fortgesetzt, tritt dieser (auch) … [Weiterlesen...]
Umwandlung – Keine Kündigungssperrfrist für Untermieter
Leitsatz: Ein Untermieter, der nach Umwandlung der Mietwohnung in eine Eigentumswohnung einen (Haupt-)Mietvertrag mit dem Eigentümer abschließt, kann sich nach anschließendem Verkauf der Wohnung gegenüber dem Erwerber nicht auf die Kündigungssperrfrist berufen. BGH vom 22.6.2022 - VIII ZR 356/20 - Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 31 … [Weiterlesen...]
Umwandlung – Keine Kündigungssperrfrist bei Übertragung von Miteigentumsanteilen
Leitsatz: Eine die Kündigungssperrfrist des § 577 a Abs. 1, 2 BGB auslösende Veräußerung des Wohnungseigentums an einen Erwerber liegt regelmäßig nicht vor, wenn ein Miteigentumsanteil an einen bisherigen (vermietenden) Miteigentümer übertragen wird. BGH vom 22.6.2022 - VIII ZR 356/20 - Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 31 Seiten] Anmerkungen des … [Weiterlesen...]
Umwandlung – Kündigungsschutzklausel-Verordnung wirksam
Leitsatz: Die vom Land Berlin erlassene „Verordnung im Sinne des § 577 a Abs. 2 BGB über den verlängerten Kündigungsschutz bei Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung“ (Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 13.8.2013, GVBl. S. 488), welche die Kündigungssperrfrist nach Bildung und Veräußerung von Wohnungseigentum im Sinne des § 577 a Abs. 1 BGB für das gesamte … [Weiterlesen...]
Berliner Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen
Pressemitteilung Nr. 26/22 „Wir haben über mehrere Monate in engagierten und oft kontroversen Diskussionen nach gemeinsamen Positionen und einigermaßen verbindlichen Regeln gesucht. Am Ende müssen wir aber feststellen, dass das Erzielte aus Sicht der Mieterinnen und Mieter Berlins nicht reicht für eine Unterschrift unter eine Vereinbarung, für deren wenige Vorteile der … [Weiterlesen...]




