Leitsätze: 1. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB setzt im Gegensatz zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges ein Verschulden des Mieters voraus. Während der Mieter beim Zahlungsverzug für seine finanzielle Leistungsfähigkeit einzustehen hat und sich deswegen nicht auf § 286 Abs. 4 BGB berufen kann, entlastet ihn im Rahmen von § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB eine unverschuldete … [Weiterlesen...]
Zahlungsverzug, Fristlose Kündigung
Leitsätze: a) Ein Verzug mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete i.S. des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a Alt. 2 BGB liegt bei vereinbarter monatlicher Mietzahlung auch bei der Geschäftsraummiete jedenfalls dann vor, wenn der Rückstand den Betrag von einer Monatsmiete übersteigt. b) Ein solcher Rückstand reicht für eine außerordentliche fristlose Kündigung gemäß § 543 … [Weiterlesen...]
Grundsteuer
Leitsätze: Bei gemischt genutzten Gebäuden hat der Vorwegabzug der Grundsteuer nach den für Wohn- und Gewerberaum unterschiedlichen Jahresrohmieten zu erfolgen, da nur so berücksichtigt wird, mit welchen Anteilen diese jeweils in den für die Berechnung der Grundsteuer maßgeblichen Einheitswert eingeflossen sind. Nur eine Differenzierung nach Jahresrohmieten gewährleistet, … [Weiterlesen...]
Sonderheft Marktmonitor Berlin
Pressemitteilung Nr. 04/08 Im Auftrag des Berliner Mieterverein e.V. Juni 2008 Bearbeiter: A. Hentschel / IFSS Inhalt 1 Einleitung 2 Kurzfassung 3 Hintergrund und Indikatoren - Die Medien- und Fachdiskussion über die "Renaissance der Städte" 3.1 Der mediale Hintergrund 3.2 Die "Renaissance" und ihre Indikatoren 4 Bevölkerungsentwicklung in Berlin 4.1 Der … [Weiterlesen...]
Zurück in die Innenstadt?
Pressemitteilung Nr. 04/08 Der Prozess der Suburbanisierung hält an. Die These von der Renaissance der Innenstädte wird von den objektiven Zahlen nicht bestätigt. Die Politik darf sich deshalb nicht passiv verhalten. Der Senat von Berlin verharrt in Attentismus, statt das Heft selber in der Hand zu behalten und aktive Stadtentwicklungspolitik zu betreiben. Großinvestoren, die … [Weiterlesen...]



