Guter Rat und gar nicht teuer
Die Broschüren es Deutschen Mieterbundes haben einen Umfang von 80 bis 100 Seiten und kosten 6 Euro.
Die zweite Miete – Heizkosten und kalte Nebenkosten
Hunderttausende Betriebskostenüberprüfungen durch die Vereine im DMB haben ergeben: Jede zweite Abrechnung ist falsch.
Trotzdem prüft nur etwa die Hälfte der Betroffenen ihre Abrechnung im Detail. 17 Prozent überfliegen nur einzelne Punkte, 16 Prozent schauen lediglich auf den Endbetrag. Aber auch bei der Betriebskostenabrechnung gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Fehler in der Abrechnung müssen teuer bezahlt werden.
In der Broschüre „Die zweite Miete“ erklären Mietrechtsexperten die häufigsten Probleme und Streitpunkte und geben in verständlicher Sprache Tipps, wie die Betriebs- und Heizkostenabrechnung geprüft werden kann. Die Neuregelungen der Heizkostenverordnung, die ab 2009 gelten, sind selbstverständlich eingearbeitet, genauso wie die aktuellste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Geld sparen beim Umzug – Tipps zum Wohnungswechsel
Jährlich ziehen mehr als zwei Millionen Mieterhaushalte um. Nach Schätzung des Deutschen Mieterbundes verschenken sie dabei mehrere hundert Millionen Euro. Zum einen, weil sie ihre Rechte und Pflichten bei einem Wohnungswechsel nicht ausreichend kennen, zum anderen, weil sie schon bei Abschluss des neuen Mietvertrages teure Fehler machen.
Themen unter anderem:
Richtig kündigen: Doppelte Mietzahlung vermeiden
Schönheitsreparaturen: Nur bei wirksamer Vertragsvereinbarung
Mietkaution: Rückzahlung mit Zins und Zinseszins
Maklerprovision: Höchstens zwei Monatsmieten
Mietvertrag: Erst prüfen, dann unterschreiben
Alles Wissenswerte zum Thema Wohnungswechsel, von der Kündigung bis zum neuen Mietvertrag, zu Themen, wie Renovierung, Kaution, Makler und Abstand, dazu Umzugs- und Steuertipps in der DMB-Broschüre „Geld sparen beim Umzug“.
Modernisierung
Während die Investitionen in den Wohnungsneubau weiter zurückgehen, fließt immer mehr Geld in Modernisierung und Sanierung des Wohnungsbestandes. Dieser Trend wird sich noch weiter verstärken. Verbesserungen im Wohnungsbestand und zum Beispiel die Schaffung altengerechter und barrierefreier Wohnungen werden immer wichtiger. Außerdem muss aus ökonomischer und ökologischer Sicht Energie eingespart werden.
Modernisiert der Vermieter, können Mieter einerseits von einem höheren Wohnwert und einem niedrigeren Energieverbrauch profitieren. Andererseits droht ihnen eine spürbar höhere Miete.
Hat der Vermieter kein Interesse und wollen Mieter ihre Wohnung selbst modernisieren, müssen sie sich absichern. Eine Modernisierungsvereinbarung ist sinnvoll.
Informationen über alle Rechte und Pflichten bei der Vermieter-Modernisierung und bei der Mieter-Modernisierung findet man in der Broschüre „Modernisierung“. Sie enthält neben einer Mustervereinbarung und Checkliste vielen Beispielfälle und Gerichtsurteile.
Mieterrechte und Mieterpflichten
279.497 Mietrechtsprozesse führten Mieter und Vermieter im Jahr 2009 vor Amts- und Landgerichten in Deutschland. Dabei geht es nicht nur um die großen Themen, wie Kündigung, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen oder Betriebskosten. Immer öfter wird über Alltagsfragen rund um die Mietwohnung gestritten und prozessiert.
Darf der Kinderwagen im Hausflur stehen bleiben? Darf eine Antenne für den Satellitenempfang am Balkon angebracht werden? Kann der Vermieter verlangen, dass der Hund abgeschafft wird? Wie lange darf Besuch bleiben? Darf der Nachbar stundenlang Klavier spielen?
Bei diesen typischen Alltagsfragen, ist es wichtig, dass Mieter ihre Rechte besser kennen, vor allem aber auch über ihre Pflichten Bescheid wissen. Das hilft, Streit, Ärger, Dauerfehden und Gerichtsverfahren zu verhindern.
Die Broschüre enthält wichtige Informationen darüber, was man in seiner Wohnung darf und was nicht, wozu man die Erlaubnis des Vermieters benötigt.
Kündigung und Mieterschutz
Mieter können einen unbefristeten Mietvertrag grundsätzlich mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Vermieter müssen dagegen je nach Dauer des Mietverhältnisses gestaffelte Kündigungsfristen bis zu 12 Monate beachten, wenn sie kündigen wollen.
Anders als Mieter, die ohne weitere Begründung kündigen dürfen, brauchen Vermieter einen der im Gesetz aufgeführten Kündigungsgründe, wie zum Beispiel Eigenbedarf, wenn sie das Mietverhältnis mit einem Mieter beenden wollen, der die Miete pünktlich zahlt und die Vorgaben des Mietvertrages einhält.
Egal, ob der Mieter oder der Vermieter kündigen will: eine Vielzahl von (Form-)Vorschriften müssen beachtet werden. In der Broschüre geben Mietrechtsexperten Antworten auf die vielen Fragen rund um Kündigung und Mieterschutz.
Mieterhöhung
Mieter, die ungeprüft und vorschnell Mieterhöhungen ihrer Vermieter zahlen, „verschenken“ jährlich Millionen Euro.
In der Broschüre „Mieterhöhung“ hat der Deutsche Mieterbund die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichtshofs, zusammengefasst: Fragen zu Form, Jahressperrfrist, Kappungsgrenze, Begründung, Mietspiegel, Vergleichswohnungen, Wohnfläche und Zustimmung werden behandelt.
Wohnungsmängel und Mietminderung
Unzählige Häuser und Mietwohnungen haben mehr oder weniger schwerwiegende Mängel. Viele Mieter zahlen trotz Schäden, Mängeln und Beeinträchtigungen weiter die volle Miete, weil sie ihre Rechte nicht kennen. Der Deutsche Mieterbund hat deshalb in der Broschüre „Wohnungsmängel und Mietminderung“ die wichtigsten Rechte und Pflichten bei Mängeln rund um die Wohnung aufgelistet und nennt anhand von mehr als 500 Gerichtsurteilen Beispiele, wann und in welchem Umfang die Miete gemindert werden darf.
Ein Mangel liegt vor, wenn der Mieter die Wohnung nicht nutzen kann, wie er will und wie er es nach dem Vertrag erwarten darf. Technische Anlagen, wie zum Beispiel Heizung, Fahrstuhl oder Durchlauferhitzer, müssen funktionieren. Auch Lärmbeeinträchtigungen aus dem Haus oder aus benachbarten Häusern können Mängel sein.
Nach dem Gesetz spielt es keine Rolle, ob den Vermieter ein Verschulden an den Fehlern der Mietsache trifft oder nicht. Wichtig ist allein, dass ein Mangel vorliegt. Ausnahme: Der Mieter hat den Mangel selbst verschuldet. Dann ist die Mietminderung ausgeschlossen.
Wohnen in der Eigentumswohnung
Immer mehr Mietshäuser werden in Eigentumswohnungen umgewandelt, und immer öfter werden Mehrfamilienhäusern von vornherein mit Eigentumswohnungen geplant und gebaut. Für Mieter stellt sich hier die Frage: Kaufen oder Mieter bleiben?
Die Broschüre gibt Antworten auf Fragen wie: Welche Rechte haben Mieter bei der Umwandlung ihrer Wohnung in eine Eigentumswohnung oder welche Pflichten, Vorschriften und Regelungen gelten für Mieter in einer Eigentumswohnung?
Die Broschüre bietet auch Tipps und Ratschläge zur Finanzierung des Wohnungskaufs, informiert über Risiken bei Kauf, Folgekosten und zukünftigen Investitionen und gibt zahlreiche Hinweise gerade auch für selbst nutzende Eigentümer, wenn es um Rechte und Pflichten nach dem Wohnungseigentumsgesetz geht.
03.01.2014