Sogenannter Mieterstrom gilt als wichtiger Baustein der Energiewende in Berlin. Wird Solarstrom direkt auf dem Dach eines Mietshauses erzeugt und im Gebäude verbraucht, profitieren davon die Bewohner:innen und das Klima. Doch welche Angebote gibt es, wer steckt dahinter und wie günstig ist der Strom tatsächlich?

Foto: Christian Muhrbeck
Bei den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen gibt es unterschiedliche Modelle und Projekte. Die Gewobag nennt ihr Produkt Quartier-Strom. Auch die Degewo bietet Mieterstrom an, der Photovoltaik und Blockheizkraftwerken entstammt. Bei Howoge, Gesobau, Stadt und Land und WBM hängt die Verfügbarkeit von den jeweiligen Gebäuden und Orten der Projekte ab. Ein flächendeckendes Angebot für sämtliche Wohnungen gibt es nicht. Mieter:innen sollten deshalb bei ihrem Wohnungsunternehmen nachfragen, ob Mieterstrom verfügbar ist.
Die Berliner Stadtwerke sind Kooperationspartner
Ein wichtiger Akteur sind die Berliner Stadtwerke. Mit „berlinStrom Sonne+“ bieten sie Mieterstrom für Gebäude an, die mit Photovoltaikanlagen ausgestattet sind. Wenn die Sonne nicht genügend Energie liefert, wird der vor Ort erzeugte Solarstrom durch Ökostrom aus dem Netz ergänzt. Zu den Projekten gehören „Mietersonne Kaulsdorf“, „der Mühlengrund“ in Hohenschönhausen und Vorhaben in Treptow Nord. Auch private Unternehmen und Energiedienstleister:innen erschließen Berliner Dächer. Ein Beispiel ist die Zusammenarbeit der Wohnungsbaugenossenschaft Treptow Nord mit Calor Energy. Auf mehr als 80 Gebäudedächern wurden beziehungsweise werden Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von über fünf Megawatt realisiert. Mehr als 3100 Haushalte können davon profitieren. Angeboten wird dort die Kilowattstunde Solarstrom für 27,80 Cent und die Kilowattstunde Netzstrom für 32,62 Cent. Hinzu kommt eine monatliche Grundgebühr von 8,80 Euro. Andere Projekte weisen andere Tarife auf. Und auch die Modelle unterscheiden sich.

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Mieter sollten daher in Erfahrung bringen: Wer ist Vertragspartner:in? Wie hoch sind Grundpreis und Arbeitspreis? Wie lange gilt eine Preisgarantie? Und zu welchen Bedingungen wird „normaler“ Strom aus dem Netz geliefert, wenn die Sonne pausiert? Der Preisvergleich ist besonders wichtig. Für geförderten Mieterstrom gilt grundsätzlich eine gesetzliche Preisobergrenze von 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs. Das schützt Verbraucher:innen vor überhöhten Preisen, garantiert aber nicht den günstigsten Strom am Markt. Da die Grundversorgung fast immer teurer ist als die anderen Tarife im Angebot der Versorger, kann Mieterstrom zwar eine Ersparnis bringen, aber dennoch mehr kosten als im Falle eines günstigen Vertrags bei einem anderen Anbieter.
Stefan Klein
Mieterstrom: oftmals keine Preisangaben
Der Preis für Mieterstrom muss mindestens 15 Prozent unter dem Strompreis der Grundversorgung liegen. Dieser beträgt beim Berliner Stromversorger Vattenfall (Tarif Basis) 37,93 Cent pro Kilowattstunde (brutto) zuzüglich eines Grundpreises von 13,40 Euro pro Monat (Stand Oktober 2026). Viele Anbieter von Mieterstrom veröffentlichen keine Angaben zu ihren Preisen in Euro, sondern verwenden Angaben wie „15 Prozent unter Grundversorgung“. Konkrete Angebote von Mieterstrom-Anbietern betragen zum Beispiel 27,80 Cent bei einem Grundpreis von 8,80 Euro im Monat (Wohnungsbaugenossenschaft Treptow Nord). Die Charlottenburger Baugenossenschaft verlangt 29,95 Cent und 10,95 Euro Grundpreis im Monat. Dies erfüllt exakt die 15-Prozent-Vorgabe. Schaut man auf die Solarstrom-Angebote außerhalb des Mieterstrom-Segments, so liegt zum Beispiel Montana Energie als der derzeit günstigste Anbieter bei einem Preis von 30,87 Cent und einem Grundpreis von 14,02 Euro. Allerdings findet man auch Angebote, bei denen ein einmaliger Bonus von 270 bis 350 Euro gezahlt wird.
stk
29.10.2026




