Das Problem bei der Fernwärme besteht darin, dass Mietende an in Verträgen zwischen Vermietenden und Wärmeanbietern festgelegte Preise gebunden sind, auf die sie keinen Einfluss haben. Gut, wenn einem Vermieter seine Mieter:innen nicht egal sind.

Foto: Christian Muhrbeck
Ein aktuelles Beispiel aus Berlin zeigt, dass die Preisentwicklung von Fernwärme selbst dort auf Kritik stößt, wo die Kosten rechtlich weitergegeben werden können. Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses in der Huttenstraße in Moabit mit 41 Wohnungen hat sich an den Berliner Mieterverein gewandt, nachdem ihm von der Berliner Energie und Wärme (BEW) ein neuer Fernwärmevertrag vorgelegt worden war. Nach seinen Angaben würde die Unterzeichnung des Vertrags dazu führen, dass die Heizkosten für die Mieter:innen um rund 45 Prozent steigen.
Bemerkenswert: Zwar können nach den geltenden Regeln die höheren Wärmekosten grundsätzlich über die Betriebskostenabrechnung an die Mieter:innen weitergegeben werden. Dennoch versucht der Eigentümer gegen die Preissteigerungen vorzugehen. „Mir tun einfach meine Mieter:innen leid“, sagt er und weiß, dass sich viele finanziell überfordert sehen. In seinem Schreiben schildert er, dass ihm vom Versorger signalisiert worden sei, die Fernwärmelieferung könne eingestellt werden, falls der neue Vertrag nicht unterschrieben werde. „Dies empfinde ich als Erpressung und will mir das nicht bieten lassen“, sagt er und lässt den Worten Taten folgen.
Er hat sich bereits an mehrere Behörden gewandt. Zunächst kontaktierte er die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt. Von da wurde er an das Berliner Landeskartellamt verwiesen. Dort brachte er den Verdacht vor, dass die besondere Marktsituation bei der Fernwärme zu einer Ausnutzung einer monopolartigen Stellung führen könnte. Nach seinen Angaben wurde ihm signalisiert, dass der Vorgang geprüft werden soll.
Stefan Klein
25.08.2026




