Zu den Klimazielen beitragen und noch günstigen Strom beziehen – das ist die Idee des Mieterstroms vom Dach. Doch ob das Konzept aufgeht, muss sich erst noch herausstellen.

Foto: Panasonic/WagnisART
Wer in Berlin zur Miete wohnt, kann in der Regel nicht selbst entscheiden, ob auf dem eigenen Dach eine Solaranlage installiert wird. Dennoch sollen auch Mieter:innen von der Energiewende profitieren können. Dafür wurde das Modell des Mieterstroms geschaffen. Dabei wird Solarstrom auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und direkt an die Bewohner geliefert. Der Strom muss nicht durch das öffentliche Netz transportiert werden, was Kosten spart und den lokal erzeugten Strom günstiger machen kann.
Der Ausbau der Solarenergie spielt eine zentrale Rolle in den Klimaschutzzielen des Landes Berlin. Mit dem Masterplan Solarcity verfolgt der Senat das Ziel, bis 2045 einen erheblichen Teil des Berliner Strombedarfs durch Solarenergie zu decken. Dazu gehören Förderprogramme, die Solarpflicht für Neubauten und umfassend sanierte Dächer sowie Beratungsangebote rund um Mieterstromprojekte.
Mit Mieterstrom sollen Mieter:innen am Klimaprogramm der Stadt unmittelbar teilhaben. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass geförderter Mieterstrom preiswerter sein muss als die örtliche Grundversorgung. Gleichzeitig wird die Energiewende direkt im Wohnquartier sichtbar und erlebbar.
Trotzdem bleibt die Verbreitung bislang hinter den Erwartungen zurück. Untersuchungen zeigen, dass sich in Berlin durchschnittlich nur rund 30 Prozent der Haushalte in einem Gebäude für Mieterstrom entscheiden. Dabei hängt die Wirtschaftlichkeit solcher Projekte entscheidend von der Zahl der teilnehmenden Haushalte ab. Niemand kann zum Bezug von Mieterstrom verpflichtet werden, auch eine Kopplung an den Mietvertrag ist unzulässig.
Ein Forschungsprojekt der Berliner Hochschulen hat die Gründe für die Zurückhaltung untersucht. Manche Haushalte scheuen den Aufwand eines Anbieterwechsels oder haben bereits günstig erscheinende Verträge abgeschlossen. Auch die Kommunikation der Anbieter entscheidet oft darüber, wie gut ein Projekt angenommen wird. Obwohl der Staat Mieterstrom durch Zuschläge fördert, gelten die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterhin als kompliziert.
Soll Mieterstrom künftig einen spürbaren Beitrag zur Energiewende leisten, sind daher nicht nur Solaranlagen auf den Dächern nötig, sondern auch einfachere und attraktivere Regeln für das Stromangebot.
Günstiger Preis nur auf den ersten Blick
Umstritten ist die Regelung, wonach sich der zulässige Preis bei Mieterstrom am jeweiligen Grundversorgungspreis orientiert und mindestens 10 Prozent unter diesem liegen muss. Tatsächlich liegen die derzeitigen Angebote für die Mieter:innen sogar 30 Prozent unter diesem Grundpreis – bei etwa 30 Cent/kWh. Das erscheint aber nur auf den ersten Blick als günstig. Der Grundversorgungspreis liegt nämlich weit über dem Marktpreis und wird meist nur von Mieter:innen gezwungenermaßen in Anspruch genommen, weil sie etwa wegen Schufa-Einträgen keinen Vertrag auf dem freien Markt bekommen können. Auf den Vergleichsplattformen im Internet sind bei den üblichen Stromanbietern durch Bonuszahlungen Preise von 26 Cent/kWh zu finden. Und man ist nur ein Jahr gebunden, während die Mieterstromverträge oft Laufzeiten von fünf Jahren vorsehen. Ebenfalls wichtig vor dem Abschluss: Mieter:innen sollten die Verträge genau prüfen, ob und in welchem Umfang Preiserhöhungen während der Laufzeit möglich sind.
Stefan Klein
Größtes Mieterstromprojekt Deutschlands
In Berlin-Treptow entsteht derzeit das nach Angaben der Projektpartner größte Mieterstromprojekt Deutschlands. Die Wohnungsbaugenossenschaft Treptow Nord eG lässt gemeinsam mit der „Calor Energy GmbH“ auf mehr als 80 Wohngebäuden Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von über fünf Megawatt installieren. Mehr als 2850 Haushalte können den erzeugten Solarstrom direkt vom eigenen Dach beziehen. Der Stromtarif „Gemeinschaftskraft“ soll dabei rund 30 Prozent günstiger sein als die Grundversorgung. Je mehr Haushalte teilnehmen, desto günstiger wird der Strom. Wird eine Beteiligungsquote von 70 Prozent erreicht, sinkt der Arbeitspreis um 1 Cent/kWh zusätzlich. Die Genossenschaft muss die Anlagen nicht selbst finanzieren. Planung, Bau und Betrieb übernimmt ein externer Partner. So wird die Anlage betrieben, ohne dass die Genossenschaft hohe Investitionen tätigen muss.
st
28.08.2026




