Die Bundesregierung hat die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert. Sie wäre sonst Ende 2025 ersatzlos ausgelaufen. Die dringend notwendigen Verbesserungen kommen erst 2027 – vielleicht auch gar nicht.

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Aufatmen bei Mieter:innen: Die Mietpreisbremse bleibt bestehen. „Die Verlängerung ist ein wichtiger erster Schritt, doch bleibt noch viel zu tun, damit die Mietpreisbremse ihrem Namen wirklich gerecht werden kann“, erklärt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins (BMV). Nach wie vor verhindern zahlreiche Ausnahmen und Umgehungsmöglichkeiten, dass die Bremse spürbar wirkt. Der BMV fordert, dass höhere Mieten der Vormieter:innen und Modernisierungsmaßnahmen keine Ausnahmen mehr darstellen. Außerdem sollten nur noch Neubauten, die bis zu drei Jahre alt sind, von der Mietpreisbremse freigestellt werden. Aktuell gilt die Bremse nicht für Wohnungen, die ab 2014 erstmals bezogen worden sind.

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„Die Mietpreisbremse muss endlich auch auf die möblierte Kurzzeitvermietung anwendbar werden“, verlangt Wibke Werner. Vermietungen zum vorübergehenden Gebrauch haben das einzige Ziel, die Mietpreisbremse zu umgehen und völlig überhöhte Mieten zu fordern.
Vermieter:innen versuchen mit immer neuen Winkelzügen Schlupflöcher zu finden. Der neueste Schrei ist, dass Mieter:innen vor Vertragsabschluss schriftlich bekunden müssen, dass sie die Wohnung nur für ein Jahr benötigen. In mehreren Fällen sollten Mieter:innen bereits beim Unterschreiben des Mietvertrags eine Kündigung nach einem Jahr Mietzeit erklären.
Homeoffice-Nutzung kostete extra
Immer öfter kommt es auch zu teilgewerblichen Vermietungen, obwohl die Mieter:innen nur ganz normale Wohnungen anmieten wollen. So verlangt eine Vermieterin in Friedrichshain per Zusatzvertrag Mietzuschläge von mehreren hundert Euro im Monat für die Erlaubnis, in der Wohnung im Homeoffice zu arbeiten – was ohnehin jedem gestattet ist. Mit solchen Fantasiezuschlägen wird die Miete bis an die strafbare Wuchergrenze hochgetrieben.

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„Es kann nicht sein, dass ein Vermieter zwei Stühle in eine leere Wohnung stellt und meint, dann deutlich höhere Preise verlangen zu können“, meint auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Sie versichert: „Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist nur ein erster Schritt.“
Über die Verbesserung der Mietpreisbremse berät aber zunächst einmal eine Expertengruppe. So haben es CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Bis Ende 2026 soll die Kommission Vorschläge erarbeiten. Ob daraus dann im Jahr 2027 Gesetze werden, ist nicht sicher, wenn die Union bei ihrer Haltung bleibt: „Die Mietpreisbremse ist und bleibt eine Zwischenlösung, bis die Wohnungsmärkte sich wieder beruhigt haben“, betont ihr baupolitischer Sprecher Jan-Marco Luczak. „Immer mehr Regulierung ersetzt nicht dringend benötigten Wohnungsbau.“
Jens Sethmann
Zehn Jahre mit gebremster Wirkung
Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt. Im Grundsatz darf die Miete bei Wiedervermietungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Sie gilt aktuell in 492 Städten und Gemeinden, für die das jeweilige Bundesland einen angespannten Wohnungsmarkt festgestellt hat. Berlin gehört dazu. Mieter:innen müssen zu hohe Mieten schriftlich gegenüber den Vermieter:innen „rügen“. Leider scheuen viele davor zurück. Mit Hilfe des BMV kann man aber viele Verstöße gegen die Mietpreisbremse juristisch abwehren. „Es gibt hier natürlich schon längst entsprechende Rechtsprechung – das Problem ist seit längerem bekannt, und die Umgehungspraxis ist ausgeufert“, sagt BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels. „Wer sich gegen Verstöße wehrt, hat gute Erfolgsaussichten.“
js
www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter
28.08.2025




