Die Bundesregierung will weiterhin den Einbau und unbegrenzten Betrieb von Öl- und Gasheizungen erlauben. Die Folgekosten müssten die Mieter:innen tragen. So wie der Gesetzentwurf im Mai vom Kabinett beschlossen wurde, wird er aber kaum durch Bundestag und Bundesrat kommen.

Foto: Christian Muhrbeck
Die schwarz-rote Bundesregierung will das Gebäudeenergiegesetz der Vorgänger-Regierung durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ablösen. Es sollen weiterhin neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden dürfen. Und: Ihr Betrieb ist auch über 2045 hinaus erlaubt. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU): „Wir setzen auf Vernunft, Freiheit und Tempo statt Verbote.“

Foto: pa/Panama Pictures
Wer eine Öl- oder Gasheizung betreibt, muss allerdings die „Biotreppe“ hinaufsteigen: Ab 2029 muss die Wärmeerzeugung zu 10 Prozent mit Bioheizöl, Biomethan, biogenem Flüssiggas oder klimaneutral erzeugtem Wasserstoff bewerkstelligt werden. Ab 2030 steigt der Anteil auf 15 Prozent, 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent.
Grüner Brennstoff – eine teure Mogelpackung?
Reiches Gesetzentwurf erntet von allen Seiten ungewöhnlich scharfe Kritik. Der Normenkontrollrat nennt ihn „handwerklich schlecht“, „schwer verständlich“ und „nicht praxistauglich“. Der Expertenrat für Klimafragen sagt voraus, dass so die CO₂-Reduktionsziele ab 2030 verfehlt und die für 2045 vorgeschriebene Klimaneutralität im Gebäudesektor nicht erreicht wird. Für Barbara Metz von der Deutschen Umwelthilfe ist das Gesetz „eine fossile Rolle rückwärts“. Olaf Bandt vom Bund für Umwelt und Naturschutz BUND kritisiert die Beimischung von „grünen Brennstoffen“ als „teure Mogelpackung“. „Diese sind weder klimaneutral noch in ausreichendem Maß nachhaltig verfügbar“, so Bandt.

Foto: pa/SZ Photo/Mike Schmidt
Zur Entlastung der Mietenden sieht das Gesetz vor, dass ab 2028 bei neu eingebauten Fossil-Heizungen die Vermietenden die Hälfte der CO₂-Kosten, der Gasnetzentgelte und der Kosten für die beizumischenden Biotreibstoffe tragen müssen. Der größte Brocken in den Heizkostenabrechnungen sind jedoch die eigentlichen Brennstoffkosten. Das Risiko der steigenden Öl- und Gaspreise tragen die Mieter:innen also weiterhin fast allein. Deshalb fordert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, dass Vermietende die Kosten der CO₂-Bepreisung allein tragen sollen. „Das wäre ein letztes Warnsignal, um viele verunsicherte Vermietende davon abzuhalten, weiterhin auf fossile Energieträger zu setzen“, so Bartels.

Foto: Mike Auerbach
Gegenwind bekommt Reiche auch aus den Bundesländern. Bei der Energieministerkonferenz kritisieren die Ressortchef:innen aller 16 Länder die „aktuellen Bremsen und Stoppschilder“ des Bundes gegen die Energiewende. „Mieter müssen stärker vor Kostenfallen im Gebäudemodernisierungsgesetz geschützt werden“, fordert Sachsen-Anhalts Energieminister Armin Willingmann (SPD) im Namen seiner Amtskolleg:innen. Mit einer Zustimmung der Länder im Bundesrat zu diesem Gesetzesvorhaben kann also nicht gerechnet werden.
Jens Sethmann
Vermietende sehen sich „geschröpft“
„Staat schröpft private Vermieter immer härter“, schimpft der Eigentümerverband Haus & Grund über das neue „Heizungsgesetz“. Sich auch nur an den Zusatzkosten beteiligen zu müssen, ist ihm schon zu viel. Die Bundesregierung gaukle den Mietern vor, sie vor höheren Wohnkosten zu schützen, meint Präsident Kai Warnecke. „In Wirklichkeit wälzt sie die Kosten einer seit Jahren verfehlten Energiepolitik auf die privaten Kleinvermieter ab.“ Dirk Salewski, Präsident des Bundesverbandes freier Wohnungsunternehmen BFW, sagt: „Das Kostenrisiko für Investitionen ist erheblich und einseitig zulasten der Vermieter gelagert.“ Was die Verbandsvertreter nicht erwähnen: Die Mieter:innen haben über die Modernisierungsumlage den Heizungseinbau nach zwölfeinhalb Jahren vollständig bezahlt und zahlen auch danach die erhöhte Miete weiter.
js
26.06.2026




