Mit neu eingebauten Trennwänden hatte ein Eigentümer in einer Kreuzberger Wohnung die Zimmerzahl erhöht – offenbar, um sie an noch mehr zahlende Personen vermieten zu können. Nun musste er den Originalzustand wiederherstellen.

Der Eigentümer musste seine Grundrissänderungen wieder rückgängig machen
Foto: Christian Muhrbeck
„Enge Wohnräume, die teils nicht über eigene Fenster oder vollständig abgeschlossene Privatbereiche verfügten“ – so beschreibt das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg eine ursprüngliche Drei-Zimmer-Wohnung in der Falckensteinstraße, deren Eigentümer die Wohnfläche mittels zusätzlicher Wände neu zugeschnitten hat. Auch mehrere Duschen seien eingebaut worden, untergebracht worden seien offenbar Angestellte von Lieferdiensten.
Weil die Wohnung in einem Milieuschutzgebiet liegt, war der eigenmächtige Umbau nicht zulässig und verstieß gegen das Erhaltungsrecht. Eigentümer:innen müssen in diesem Fall sogenannte bauliche Änderungen von Wohnungen beantragen. „Grundrissänderungen werden dabei in der Regel nicht genehmigt“, teilt das Bezirksamt mit. Konsequenterweise leitete es nach einer Besichtigung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein und verhängte ein Bußgeld, gegen das der Eigentümer wiederum Einspruch eingelegt hat. Das Bezirksamt gab deshalb das Verfahren an die Amtsanwaltschaft weiter. In einer Anhörung erfuhr der Eigentümer dann, dass der Bezirk ein Rückbauverfahren anordnen werde, damit die errichteten Wände wieder entfernt würden. An dieser Stelle kam es zum Kompromiss. Der Eigentümer sagte zu, den alten Grundriss wiederherzustellen. Im Gegenzug sollte ihn das Bezirksamt gegenüber dem Amtsgericht als kooperativ beschreiben und vorschlagen, das Bußgeldverfahren einzustellen. Im Sinne des „Gebots der Verhältnismäßigkeit“ stimmte die Behörde zu. „Von der Umsetzung des Rückbaus hat sich das Bezirksamt im November bei einer weiteren Ortsbegehung überzeugt, bevor ein entsprechender Vermerk an das Amtsgericht erfolgte“, heißt es aus der Pressestelle.
Schon zuvor hatte der Bezirk einen Rückbau am Frankfurter Tor durchgesetzt – und will weiter gegen illegale Umbauten vorgehen. Anwohner:innen in Milieuschutzgebieten können diese der „Gruppe Erhaltungsgebiete“ online melden.
Carola Rönneburg
ba-fk.berlin.de
21.01.2026




