Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Leserinnen und Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Sie können Ihren Leserbrief auf www.berliner-mieterverein.de/mietermagazin/leserbriefschreiben.htm eingeben oder per Post an den Berliner Mieterverein, Redaktion MieterMagazin, Spichernstraße 1, 10777 Berlin schicken.
Betr.: MieterMagazin 10/25, Seite 10, Katharina Buri: „Deutlich erhöhte Bußgelder für Müllsünder – Ohne Täterverfolgung wirkungslos“
Falscher Fokus
Die anvisierte Bußgelderhöhung dürfte angesichts der kaum erreichbaren Verfolgung den gewünschten Erfolg verfehlen. Und wenn die BSR zwecks Abhilfe sogenannte Kieztage eingerichtet hat, nimmt sie doch nur nahe Anwohner, Autobesitzer und uneingeschränkt mobile Leute in den Fokus. Halbjährliche Termine, an denen man Sperrmüll vors Haus stellen könnte, wären für alle gut und effektiver, nicht zuletzt auch im Sinne von Nachbarschaftshilfe, Identifikation mit dem eigenen Umfeld und der Vermeidung kleinerer Müllsünden. Ähnlich günstig wären festgelegte Tage, an denen verschiedene Stellen im Bezirk per Großraumwagen angefahren werden, um Sondermüll beziehungsweise Elektroschrott zu sammeln. Dies ermöglichte eine geregelte Entsorgung, sparte wahrscheinlich sogar Kosten, anstatt ad hoc immer neuen Unrat zu sichten und abtransportieren zu müssen.
Marlies Joepen
Betr.: MieterMagazin 10/25, Seite 14, Birgit Leiß: „Außer Betrieb – Reparaturstau und Servicelöcher bei den städtischen Wohnungsunternehmen“
Kein Unterschied zu den renditeorientierten Unternehmen
Bedauerlicherweise kann ich die Schilderungen aus eigener Erfahrung nur bestätigen: In unserem Mietshaus der WBM kam es vermutlich aufgrund mangelnder Instandhaltung zu mindestens fünf Wasserschäden in diesem Jahr, drei davon zogen sich über mindestens drei Etagen. Dass die WBM einen Vertrag mit der Firma B&O für Schadensbeseitigungen abgeschlossen hat, macht die Schäden für die Betroffenen zusätzlich zum Albtraum. Eine unvollständige Aufzählung: Termine zur ersten Schadensbegutachtung werden überhaupt erst nach mehreren drängenden Aufforderungen vergeben. Teilweise werden diese erst nach über einem
Monat wahrgenommen, genug Zeit für Schimmelbildung also. Mündliche Absprachen sind grundsätzlich bedeutungslos. Versuchen Mieter:innen, die Englisch sprechen oder keine deutsche Vorwahl haben, bei der B&O anzurufen, wird aufgelegt. Mehrere Mietparteien mussten knapp zwei Wochen ohne Zu- oder Abwasser auskommen. Einem der betroffenen Mieter wurden durch die WBM nachträglich weniger als 30 Euro Mietminderung angeboten. Meist aber antwortet die WBM nicht und bearbeitet berechtigte Mietminderungsbegehren auch innerhalb von vier Monaten nicht.
Besonders bitter ist, dass die WBM zum Jahreswechsel 2025 pauschal versuchte, bei mehreren betroffenen Mietparteien die maximal mögliche Mieterhöhung von 11 Prozent durchzusetzen. Dabei wurde wohl wissentlich über das durch den Mietspiegel erlaubte Maß hinausgegangen und anschließend tatsachenwidrig versucht, mit dem wohnwerterhöhenden Merkmal „bevorzugte Wohnlage“ die Erhöhung zu rechtfertigen. Es stellt sich die Frage, inwiefern sich die WBM in ihrem Umgang mit Mieter:innen noch von den einschlägig bekannten renditeorientierten Unternehmen unterscheidet.
M.T.
(Name ist der Redaktion bekannt)
27.01.2026




