Das Landgericht Berlin hat Mieterhöhungen der Vonovia für unwirksam erklärt (Az. 65 S 116/25). Dennoch weigert sich der Immobilienkonzern, dem Gericht in allen Fällen zu folgen.

Trotz Landgerichtsurteil: Das Wohnungsunternehmen zeigt wenig Einsicht
Foto: Roland Weihrauch
Das Urteil des Landgerichts ist eindeutig, und dennoch bleibt für viele Mieter:innen ein bitterer Beigeschmack. Das Gericht hat klargestellt, dass die von Vonovia verwendeten Wohnwerterhöhungsmerkmale, wie eine angeblich überdurchschnittliche ÖPNV-Anbindung oder eine besonders gute Nahversorgung, keine eigenständige Grundlage für Mieterhöhungen sind, weil diese Kriterien bereits über die Wohnlage im Berliner Mietspiegel vollständig berücksichtigt werden. Damit fehlt zahlreichen Mieterhöhungsverlangen die rechtliche Basis. Trotzdem weigert sich Vonovia in vielen Fällen, die Erhöhungen vollständig zurückzunehmen, insbesondere dort, wo Mieter:innen den Forderungen bereits zugestimmt haben oder die höheren Mieten schon gezahlt wurden. Der Konzern erklärt zwar, neue oder noch nicht abgeschlossene Verfahren zu überprüfen, verweist aber gleichzeitig darauf, dass bereits wirksam gewordene Erhöhungen aus seiner Sicht Bestand hätten. Für die Betroffenen bedeutet das, dass sie trotz eines klaren Urteils weiter zu viel Miete zahlen sollen.

Foto: Sabine Mittermeier
Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, findet dafür deutliche Worte. Er bezeichnet das Vorgehen als „eine Unverschämtheit“. Nach seiner Auffassung müsste der Konzern „sämtliche auf diesen unzulässigen Merkmalen beruhenden Mieterhöhungen zurücknehmen und auch zu viel gezahlte Beträge erstatten, unabhängig davon, ob Mieter:innen zugestimmt haben oder nicht.“ Viele hätten aus Unsicherheit, Zeitdruck oder Angst vor Streit zugestimmt.
Währenddessen kündigte Vonovia-Pressesprecher Christoph Metzner in der „taz“ an, mit der umstrittenen Praxis weiterzumachen: „Das Urteil besitzt nur Aussagekraft für diesen konkreten Fall. Es hat keine allgemeingültige Bedeutung.“ Weitere Auseinandersetzungen sind also schon vorprogrammiert.
Stefan Klein
Az. 65 S 116/25
21.01.2026




