Um die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne zu verhindern, lässt der Senat viel Steuergeld springen: Ein teures Gutachten soll belegen, dass Enteignungen unzulässig sind. Der Entwurf für ein Rahmengesetz setzt die Hürden hoch.

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Finanzsenator Stefan Evers (CDU) muss an vielen Stellen sparen, hatte aber 100.000 Euro für ein Rechtsgutachten übrig, das eine längst geklärte Frage beantworten soll. Dass die Vergesellschaftung profitorientierter Wohnungskonzerne nach Artikel 15 des Grundgesetzes rechtlich möglich, angemessen und finanzierbar ist, hat eine vom Senat selbst eingesetzte Expertenkommission bereits 2023 festgestellt.
Schon Evers’ Auswahl der beiden Gutachter zeigt, in welche Richtung es gehen sollte: Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs hat für Wohnungsunternehmen gegen den Berliner Mietendeckel geklagt und Greenberg Traurig hat Vonovia und Deutsche Wohnen bei ihrer Mega-Fusion beraten. „Das ist ungefähr so, als ob man den Anwalt von Pablo Escobar beauftragt, ein Gutachten dazu zu machen, ob Drogenhandel illegal ist“, kommentiert Damiano Valgolio, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion.
Das Gutachten kommt denn auch zum erwarteten Ergebnis: Die Vergesellschaftung sei unzulässig, weil es in der Berliner Verfassung keine Entsprechung zum Grundgesetz-Artikel 15 gebe und weil jener Artikel nur die Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln benenne, nicht aber die von Immobilien. Zudem müsste zum Verkehrswert entschädigt werden.

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Das sind weit hergeholte Rechtsauffassungen, die bereits von der Expertenkommission verworfen wurden. Bei Enteignungen kann die Entschädigung im Interesse der Allgemeinheit deutlich unter dem (möglicherweise spekulationsgetriebenen) Verkehrswert liegen. Immobilien sind im deutschen Rechtssystem immer mit dem Grund und Boden verbunden. Und selbstverständlich gilt auch in Berlin das Grundgesetz der Bundesrepublik. „Das ist einfach nur eine dreiste Steuerverschwendung“, sagt der Linken-Baupolitiker Niklas Schenker über das Gutachten.
Es passt auch ins Bild der offensichtlichen Verschleppungstaktik der CDU. Nach langem Herumbasteln hat die Senatskoalition im Dezember den Entwurf eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes vorgelegt. Es zieht sehr enge Grenzen für Vergesellschaftungen und nennt den Verkehrswert als Ausgangspunkt für die Entschädigungssumme. „Das Gesetz ermöglicht keine Enteignung“, bilanzierte CDU-Fraktionschef Dirk Stettner gegenüber der taz. Es soll auch erst zwei Jahre nach dem Beschluss in Kraft treten und vorher noch vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ nennt den Gesetzentwurf „Pseudo-Politik“.
Jens Sethmann
22.01.2026




