Der Umzug in die erste eigene Wohnung ist aufregend – aber in Berlin auch eine echte Herausforderung. Damit du nicht den Überblick verlierst, kommt hier dein kompakter Guide für die Wohnungssuche, den Mietvertrag und alles, was danach wichtig wird.
Wohnung finden – aber wie?
Wohnungen in Berlin sind knapp. Deshalb gilt: Sei schnell, gut vorbereitet und kreativ.
Tipps für die Suche:
- Online-Portale: z. B. immobilienscout24.de, wg-gesucht.de, immonet.de
- Social Media und Aushänge: Facebook-Gruppen, Schwarze Bretter in Unis, Cafés, Supermärkten
- Landeseigene Wohnungsunternehmen: z. B. Degewo, Howoge, Gesobau – oft mit Online-Formularen sowie die Vermittlungsplattform der landeseigenen Wohnungsunternehmen inberlinwohnen.de
- Studierendenwerk: Vermitteln Wohnheimplätze und WG-Zimmer
- Azubi-Wohnen, z.B. beim Kolping Jugendwohnen Berlin (auch für Azubis ab 16 Jahren)
- Genossenschaften: bieten oft günstigen Wohnraum, erfordern den Erwerb von Genossenschaftsanteilen und Geduld – versuche, auf die Wartelisten zu kommen!
- Private Wohnungsunternehmen / Anbietende: Achtung bei möblierten „Studentenapartments“ oder Co-Living Angeboten – oft teuer und mit kurzen Laufzeiten
Deine Bewerbungsmappe – das Must-have
In Berlin zählt Schnelligkeit. Wer seine Unterlagen vollständig parat hat, ist klar im Vorteil. Deine Mappe sollte enthalten:
| Dokument | Warum wichtig |
| Personalausweis-Kopie | Identitätsnachweis |
| Einkommensnachweis oder Bürgschaft | Zeigt, dass du die Miete zahlen kannst |
| SCHUFA-Auskunft | Belegt deine Zahlungsfähigkeit |
| Mietschuldenfreiheitsbescheinigung | Nur falls du vorher schon zur Miete gewohnt hast |
| ggf. WBS (Wohnberechtigungsschein) | Für geförderte Wohnungen |
| Ein paar persönliche Sätze | Zeigen Motivation und Ernsthaftigkeit |
| Freundliches Foto | Macht deine Bewerbung persönlicher |
| Einzugsdatum und Personenanzahl | Wichtig für die Vermieter:innenplanung |
Tipp: Bereite alles digital und ausgedruckt vor – so kannst du bei Wohnungsbesichtigungen direkt punkten.
Mietvertrag – worauf du achten musst
Bevor du unterschreibst: Lies alles genau durch. Frag nach, wenn du etwas nicht verstehst.
Wichtige Punkte:
- Wie lange läuft der Mietvertrag?
Ist für eine bestimmten Zeitraum die Kündigung ausgeschlossen? Das geht maximal für die Dauer von bis zu vier Jahren und auch nur, wenn es für dich und den:die Vermieter:in gleichermaßen gilt. - Befristeter Mietvertrag?
Dann muss im Vertrag ein Grund stehen, warum er nur für eine bestimmte Zeit gilt. Zum Beispiel, weil der:die Vermieter:in später selbst einziehen will oder die Wohnung/das Haus saniert werden soll. - Kurzzeitmiete oder vorübergehender Gebrauch?
Das geht nur, wenn du und der:die Vermieter:in beide das auch so wollt und vereinbart habt. Es genügt nicht, wenn der:die Vermieter:in das einfach so in den Mietvertrag hineinschreibt. - Miethöhe im Rahmen des Mietspiegels?
Bei neuen Mietverträgen gilt die Mietpreisbremse. Das heißt: Du kannst auch noch nach Vertragsabschluss von uns prüfen lassen, ob die Miete passt oder zu hoch ist – am besten aber vor der Unterzeichnung des Mietvertrages, um auf Nummer sicher zu gehen, dass die Mietpreisbremse für dich gilt. - Achtung bei Staffel- oder Indexmiete:
Bei der Staffelmiete steigt die Miete automatisch, während eine Indexmieterhöhung angekündigt werden muss. Überleg dir, ob du dir das langfristig leisten kannst. Bei der Staffelmiete greift die Mietpreisbremse für jede neue Stufe, bei Indexmiete nur auf die erste Ausgangsmiete. - Kaution: Die Kaution darf höchstens drei Monatskaltmieten betragen und du kannst sie in drei Raten zahlen. Vermietende sind verpflichtet, das Geld extra und sicher anzulegen – getrennt von ihrem eigenen Vermögen.
- Renovierungsklauseln: Viele Klauseln in Mietverträgen sind unwirksam – zum Beispiel starre und feste Fristen („alle drei Jahre musst du komplett streichen“) oder strenge Regeln für die Wandfarben. Wenn eine Klausel unwirksam ist, musst du am Ende nicht renovieren. Das gilt vor allem, wenn du die Wohnung unrenoviert bekommst. Mach am besten vorher Fotos oder notiere alles, damit es später nicht zur Auseinandersetzung mit dem:der Vermieter:in kommt.
- WG-Verträge: Wer unterschreibt den Vertrag? Entweder alle Mitbewohner:innen – dann haftet jede:r für die Miete. Oder nur ein:e Hauptmieter:in, der:die an die anderen untervermietet. Für die Untervermietung von Zimmern brauchst du aber die Zustimmung von dem:der Vermieter:in, in der Regel ist das aber kein Problem. Nutze für die Zustimmung gern unser Musterschreiben. Achtung: Der:die Hauptmieter:in bleibt in diesem Fall gegenüber dem:der Vermieter:in allein verantwortlich für die Miete.
Tipp: Als Mitglied kannst du deinen Mietvertrag vom Berliner Mieterverein prüfen lassen – besonders wenn du dir unsicher bist!
Nach dem Einzug – was jetzt?
- Beim Bürgeramt anmelden: Mach das innerhalb von 14 Tagen, dafür brauchst du die Wohnungsgeberbestätigung.
- Strom, Internet und Gas: Verträge rechtzeitig abschließen, damit alles läuft.
- Hausordnung checken: Ruhezeiten, Mülltrennung, Treppenhaus sauber halten – sonst gibt’s Stress mit den Nachbar:innen.
- Versicherungen:
- Hausratversicherung schützt deine Sachen bei Feuer, Einbruch etc.
- Haftpflichtversicherung springt ein, wenn du z. B. aus Versehen einen Wasserschaden bei den Nachbar:innen verursachst.
Untervermietung – was geht?
- Ein Zimmer untervermieten: Du brauchst die Zustimmung des:der Vermieter:in. Solange du selbst in der Wohnung wohnst, hast du ein berechtigtes Interesse – in der Regel muss der:die Vermieter:in also zustimmen. Hier findest du ein Musterschreiben sowie einen Mustervertrag.
- Ganze Wohnung untervermieten: Geht nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn du für kurze Zeit ins Ausland gehst und das nachweisen kannst (Erasmus-Semester oder Auslands-Praktikum) – aber nur mit Genehmigung. Hier gibt es normalerweise keinen Anspruch auf Zustimmung, da dies leider kein berechtigtes Interesse darstellt.
- Ausnahme: Wenn du nahe Familienangehörige aufnimmst, zählt das nicht als Untervermietung. Trotzdem ist es fair, den:die Vermieter:in zu informieren.
Deine Rechte als Mieter:in
Mieterhöhung – wann musst du zustimmen?
Nur, wenn:
- das Mieterhöhungsschreiben alle formalen Anforderungen erfüllt,
- deine Miete seit mindestens einem Jahr unverändert war,
- die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten wird
- und die Kappungsgrenze (in Berlin 15 Prozent, bei landeseigenen Wohnungsunternehmen 11 Prozent) eingehalten wird.
Außerdem: Die Erhöhung muss mindestens drei Monate vorher angekündigt werden.
Mängel – was tun?
Vermietende müssen Mängel beheben – aber du musst sie sofort melden, am besten schriftlich. Idealerweise dokumentierst du die Mängel per Foto oder Video.
Wenn der Mangel deine Wohnqualität einschränkt, kannst du die Miete mindern.
Aber: Hol dir vorher unbedingt rechtlichen Rat und wirf einen Blick in unsere Handreichung!
Betriebskostenabrechnung prüfen.
Vermietende müssen einmal im Jahr die Betriebs- und Nebenkosten abrechnen. Prüfe, ob die zwölfmonatige Abrechnungsfrist eingehalten wurde. Bei unklaren Positionen in der Abrechnung solltest du bei deinem:deiner Vermieter:in nachfragen. Du hast auch das Recht, die Belege einzusehen – lass dich vorher beraten und wirf einen Blick in unsere Handreichung!
Kündigungsschutz – du hast Rechte!
Keine Sorge, du kannst nicht einfach so rausgeschmissen werden. Eine Kündigung darf nur erfolgen, wenn:
- du deine Pflichten verletzt – z. B. mehr als eine Monatsmiete im Rückstand bist oder massiv den Hausfrieden störst,
- Vermietende Eigenbedarf anmelden (also sie selbst oder die Familie einziehen will)
- oder Vermietende das Haus wirtschaftlich verwerten wollen, z. B. Abriss und Neubau.
Gerade bei den letzten beiden Punkten müssen Vermietende aber sehr gut nachweisen, dass es wirklich nötig ist!
Übrigens: Renovierung und Einbauten nach deinem Geschmack und deinem Bedarf sind erlaubt!
Auszug – was ist wichtig?
- Renovieren oder nicht? Nur, wenn im Mietvertrag wirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen stehen und die Wohnung auch tatsächlich sanierungsbedürftig ist. Ansonsten reicht die „besenreine“ Übergabe.
- Eigene Einbauten (z. B. Hochbett, Wandschrank) musst du nur abbauen, wenn der:die Vermieter:in es verlangt (selbst wenn er vorher die Einbauten genehmigt hat).
- Übergabeprotokoll erstellen – am besten mit Fotos, damit du später Beweise hast, wie die Wohnung bei der Rückgabe aussah.
- Kaution zurückholen: Vermietende haben bis zu sechs Monate Zeit, die Kaution abzurechnen. Warte diese Zeit am besten ab – danach verjähren mögliche Gegenansprüche.
Unterstützung vom Berliner Mieterverein
Mach den Check-In bei der größten politischen Interessenvertretung für alle Berliner Mieter:innen. Als Mitglied bekommst du:
- Rechtliche Beratung, Mietvertrag-Check, Energieberatung und Mietpreisüberprüfung
- Übernahme des Schriftverkehrs mit deinem:deiner Vermieter:in, wenn du erfolglos warst
- Bezirkliches Engagement unserer Aktivengruppen durch Rat & Tat Kiezcafés, lokale Veranstaltungen und Mieter:innenorganisierung
- Unterstützung bei der Organisierung von Mieter:innen und der Gründung einer Hausgemeinschaft beziehungsweise Mietergemeinschaft
- Interessante Infos in unserem Newsletter und unserem MieterMagazin
- Unseren Soli-Beitrag in Höhe von 6,50 Euro im Monat (bei Bezug von BaföG bzw. niedrigem Einkommen)
Werde Teil der Lobby für Mieter:innen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene!
Mit guter Vorbereitung, klaren Erwartungen und rechtlichem Rückhalt gelingt der Start in dein neues Zuhause. Willkommen in Berlin – willkommen im Berliner Mieterverein!
rk, fs
Die wichtigsten Infos und Flyer auf einen Blick:
Aktion Mietpreisüberprüfung auch für Nicht-Mitglieder
Alle wichtigen Adressen – von Behörden über Genossenschaften bis zu den städtischen Wohnungsunternehmen
Hilfe zur Selbsthilfe: unsere Musterschreiben
30.09.2025




