Man kann mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung telefonieren, um seine Anliegen mitzuteilen. Grundsätzlch ist aber einer schriftlichen Mitteilung der Vorzug zu geben. Dieses Schreiben kann einerseits als wichtiges Beweismittel im Prozessfall dienen, andererseits ist eine schriftliche Mitteilung in bestimmten Fällen sogar Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen.
Die folgenden Musterbriefe sollen Ihnen die Geltendmachung Ihrer berechtigten Ansprüche erleichtern.
Hinweise zur Verwendung der Musterbriefe
Natürlich kann ein Muster nicht jeden erdenklichen Fall widerspiegeln, so dass es gegebenenfalls abgewandelt werden muss. In einigen Schreiben sind Alternativen enthalten – hier sollten Sie die jeweils zutreffende Alternative auswählen.
Bitte beachten Sie, dass sich leider nicht jedes Problem mit Musterbriefen lösen lässt;
oft bedarf es einer individuellen Rechtsberatung.
Dazu finden Sie Hilfe in unseren Beratungsstellen;
auch unsere Broschüren und Infoblätter greifen viele typische Mietrechtsprobleme auf und geben Handlungsanleitungen.
Bitte beachten Sie folgende Regeln
bei der Nutzung der Musterbriefe:
- Absender sind immer alle Mieter, die den Mietvertrag unterschrieben haben.
- Vermieter bzw. Verwalter ergeben sich ebenfalls aus dem Mietvertrag. Beachten Sie auch den Fall des Vermieterwechsels, da dann die Angabe im Mietvertrag veraltet sein kann.
- Sollten Sie dem Musterbrief eine Anlage beifügen, so vermerken Sie dies auf dem Brief selbst.
- Bei Beschreibungen von Mängeln bezeichnen Sie diese bitte genau nach Art, Umfang, Lage, Dauer und Zeitpunkt ihrer Entstehung (z.B. Schimmelbildung auf einer Fläche von ca. 1 qm direkt unterhalb des Küchenfensters seit Anfang März 20..). Geben Sie – soweit möglich – auch die mutmaßliche Ursache an.
- Bitte bedenken Sie, dass der Vermieter/Verwalter für jede von Ihnen angeforderte Kopie bis zu 0,26 € pro Seite Kopierkosten berechnen darf (z.B. wichtig bei der Anforderung von Betriebskostenunterlagen).
- Fertigen Sie von jedem Schreiben, das Sie an den Vermieter/Verwalter senden zuvor eine Kopie und bewahren Sie diese sorgfältig bei Ihren Mietunterlagen auf.
- Sollten Sie Rechnungen an den Vermieter versenden wollen, die von Ihnen bereits bezahlt wurden, behalten Sie die Originale, und versenden Sie nur Kopien.
- Versenden Sie Ihr Schreiben an den Vermieter am besten per Einschreiben oder werfen Sie es unter Beisein von Zeugen in den Briefkasten des Vermieters ein.
Zu folgenden Themen finden Sie hier Mustertexte:
Mängel: Mängelanzeige
Setzen Sie Ihren Vermieter über die Mängel in Ihrer Wohnung in Kenntnis und fordern ihn zur Beseitigung auf: Mängelanzeige an Vermieter oder Verwalter
Mängelanzeige mit Fristsetzung – Erklärung der Vorbehaltszahlung,
Mängelanzeige und letzte Mahnung,
Aufrechnung der Kosten einer Ersatzvornahme
Asbest in Wohnräumen – Auskunftsanspruch
Asbest in Wohnräumen – Mängelbeseitigungsanspruch
Mängelanzeige beim Bau- und Wohnungsaufsichtsamt,
Untervermietung,
Aufnahme eines Lebensgefährten
Antwort auf Erhalt einer Betriebskostenabrechnung bzw. Heizkostenabrechnung,
Zurückweisung unberechtigter Mahnungen,
Alternative zur Barkaution (Vorschlag)
Einforderung der insolvenzsicheren Anlage der Kaution
Aufforderung zur Kautionsrückzahlung
Wohnungsbesichtigung – Ausweichtermine
Wohnungsbesichtigung – Schwierigkeiten bei Terminvereinbarung
Rüge wegen Verstoßes gegen die sog. Mietpreisbremse
Kündigung durch Mieter
Mietaufhebungsvereinbarung
Ihr Berliner Mieterverein e.V.
8/2017
10.09.2017