Die Wohnung wurde besichtigt, der Mietvertrag unterschrieben und die Kaution überwiesen. Doch plötzlich ist der Vermieter nicht mehr erreichbar. Statt eines neuen Zuhauses droht einer jungen Familie in Berlin plötzlich Wohnungslosigkeit. Wir haben mit dem Paar gesprochen und geben Tipps, wie Sie sich vor Kautionsbetrug schützen können.
Olivia Costa und Davi Silva* kamen vor elf Monaten mit ihrem Kind nach Berlin, um ihr Masterstudium abzuschließen. Übergangsweise bezogen sie ein 33 Quadratmeter großes Studio – Größeres war auf dem angespannten Wohnungsmarkt mit ihrem begrenzten Budget nicht zu finden. Doch die Suche ging weiter: Ihr Ziel war klar – mehr Platz für die Familie.
Im Oktober kam über Immoscout24 endlich eine Einladung zur Besichtigung. Die Wohnung: 50 Quadratmeter, zwei Zimmer, separate Küche und Balkon, relativ neu. Zwar nur zur Untermiete für ein Jahr, aber mit Aussicht auf Verlängerung. Die Wohnung liegt außerhalb des Rings, ist aber gut angebunden. 800 Euro Kaltmiete und über 1.000 Euro warm sind für eine solche Wohnungsgröße sehr teuer, dennoch willigte die Familie ein.
Hoffnung nach der Besichtigung
Als sie zur Besichtigung in der Wohnung eintrafen, verließ gerade ein anderes Paar die Wohnung. Der Grundriss überzeugte, und die 20 Quadratmeter zusätzlich bedeuteten endlich eine Erlösung von der Enge der Einraumwohnung. Nachdem sie dem Vermieter ihren Mietwunsch mitgeteilt hatten, erhielten sie eine Zusage. Den Mietvertrag schickte er ihnen digital zu. Nach einer rechtlichen Prüfung unterschrieb das Paar den Vertrag mit Mietbeginn zum 1. Januar 2026. Die Schlüsselübergabe verabredeten sie für den 25. Dezember 2025.
Nach der Unterzeichnung drängte der Vermieter auf die Bezahlung der Kaution: drei Kaltmieten, also 2.400 Euro, sofort und in voller Höhe. Da das Paar diese Summe nicht verfügbar hatte, baten sie um eine Zahlung in drei monatlichen Raten. Auch wenn die Zahlung der Kaution in Raten rechtlich als Option vorgesehen ist, beharrte der Vermieter auf dem vollen Betrag. Olivia und Davi fühlten sich unter Druck gesetzt, wollten die neue Wohnung jedoch nicht verlieren. Also handelten sie eine erste Rate von 1.800 Euro aus.
Plötzlicher Kontaktabbruch
Dass sie die Zahlung nicht vor der Willkür des Vermieters schützen sollte, mussten sie zwei Monate später feststellen. Kurz vor Schlüsselübergabe und Umzug tauchte der Vermieter ab: Er war telefonisch nicht mehr erreichbar, reagierte nicht auf Nachrichten und entfernte sein WhatsApp-Profilbild. Der vereinbarte Termin verstrich ohne jedes Lebenszeichen.
Plötzlich erhielt das Paar eine SMS von einer unbekannten Nummer: Die Person behauptete, mit dem Vermieter befreundet zu sein. Dieser liege in einer Klinik und habe seine Wohnung gar nicht untervermieten sollen. Das Paar könne sich bei der Familie des Vermieters um eine Rückzahlung der Kaution bemühen. Wie die Person an ihre Kontaktdaten gelangt war, blieb ungeklärt – Nachfragen blieben unbeantwortet.
Abgewiesen bei der Polizei
Während auch weitere Anrufe ins Leere liefen, formte sich bei dem Paar allmählich der Betrugsverdacht. Anfang Januar gingen sie schließlich zur Polizei – wurden dort jedoch abgewiesen: Sie sollten noch zwei Wochen warten, vorher würde man ihren Fall nicht aufnehmen. Die SMS des vermeintlichen Freundes genügte den Beamt:innen als Hinweis, dass sich jemand um die Rückzahlung kümmern werde. Dass die Familie ohne Wohnung dastand, spielte offenbar keine Rolle. Glück im Unglück: Die junge Familie kann vorerst in ihrer bisherigen Wohnung bleiben.
Der Berliner Mieterverein half dem Paar, eine formelle Zahlungsaufforderung zu formulieren, mit der sie den Vermieter zur Rückgabe der Kaution innerhalb von einer Woche aufforderten. Dies schien endlich Wirkung zu zeigen: Der Vermieter meldete sich über WhatsApp. Er sei gerade aus der Klinik entlassen worden, die beiden hätten trotz des verstrichenen Termins auf seine Antwort warten müssen, zudem sei ihr Deutsch nicht gut genug. Wann er ihnen die Wohnung übergeben oder die Kaution erstatten würde, schrieb er nicht.
Das Paar will nun erneut Anzeige erstatten und notfalls klagen. Die persönlichen Daten des Vermieters haben sie zum Glück. Der Fall zeigt, wie abhängig Mieter:innen – trotz klarer Rechtslage – von Vermieter:innen sind. Ohne die Möglichkeit, in der bisherigen Wohnung zu bleiben, hätte die Familie mit ihrem kleinen Kind im schlimmsten Fall auf der Straße gestanden.
Was der Mieterverein rät
Ganz kann man sich gegen die Willkür von Vermieter:innen nie absichern. Cornelia Schönefuß, Rechtsanwältin beim Berliner Mieterverein, rät: Seriöse Vermieter:innen halten sich an die rechtlichen Vorschriften und ermöglichen die Staffelung der Kaution auf drei monatliche Raten. Zudem wird die Kaution erst zum Mietbeginn fällig – und nicht mit der Unterzeichnung des Mietvertrags.
Üben Vermieter:innen dennoch Druck aus und akzeptieren Mieter:innen unrechtmäßige Kautionsforderungen, sollte die Zahlung zumindest nicht vor der Wohnungsübergabe stattfinden. So lassen sich Fälle wie dieser – oder organisierter Betrug, bei dem vermeintliche Vermieter verschwinden – oft vermeiden. Mieter:innen sollten zudem immer über vollständige persönliche Daten sowie die Anschrift ihrer Vermieter:innen verfügen und offiziellen Schriftverkehr nicht ausschließlich über E-Mail oder Messenger führen. Wird eine Kaution gezahlt, muss dafür ein Nachweis in Form einer Online-Überweisung oder einer Barquittung ausgestellt werden.
Für Olivia, Davi und ihr Kind bleibt zu hoffen, dass sie ihr Geld bald zurückbekommen und eine angemessene Wohnung finden. Ihr Fall steht exemplarisch für viele andere Mieter:innen, die aufgrund der Wohnungskrise notgedrungen auf unseriöse Angebote eingehen – und dadurch oft in noch größere Schwierigkeiten geraten. Besonders familiengerechte Wohnungen sind rar, da sich mit kleineren Wohneinheiten höhere Renditen erzielen lassen.
ml
*Namen geändert
23.01.2026




