Am 29. Juni 2026 hat der Senat den Berliner Wärmeplan 2026 vorgestellt. Der Plan soll Gebäudeeigentümer:innen Orientierung geben und als maßgebliche Grundlage für die Umsetzung der Wärmewende dienen. Im vorliegenden Positionspapier bewertet der BMV Chancen und Risiken des Plans für die Umsetzung der Wärmewende.
Mit dem Berliner Wärmeplan 2026 legt Berlin erstmals einen gesamtstädtischen Orientierungsplan auf Blockebene für eine klimaneutrale Wärmeversorgung vor. Ziel ist es, bis 2045 rund 95 Prozent der Wärmeversorgung über Wärmenetze und Wärmepumpen zu decken. Als Zwischenziel schreibt das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) vor, dass ab 2030 mindestens 40 Prozent der transportierten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen.
Der Wärmeplan ist das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung Berlins gemäß dem Wärmeplanungsgesetz. Für eine klimaneutrale Wärmeversorgung werden insbesondere folgende Wärmequellen, Energieträger und Erzeugungstechnologien maßgeblich sein:
- Umweltwärme aus der Luft,
- oberflächennahe Geothermie und Tiefengeothermie,
- Wärmenutzung aus Abluft, Abwasser und Oberflächengewässern,
- unvermeidbare Abwärme, etwa aus Rechenzentren und industriellen Prozessen,
- elektrische Wärmepumpen zur Nutzung der genannten Wärmequellen,
- Solarthermie,
- Biomasse einschließlich biogener Abfälle sowie
- grüner Wasserstoff, vor allem zur Abdeckung von Spitzenlasten bei der Wärmeerzeugung im Winter.
Der Wärmeplan gliedert die Stadt in vier Wärmeversorgungsgebiete:
- bestehende Wärmenetzgebiete,
- Gebiete mit einer Erschließungsperspektive für Wärmenetze (vorwiegend Fernwärme),
- in Prüfgebiete und
- Gebiete für eine dezentrale Versorgung.
Ergänzt werden die Karten durch eine Umsetzungsstrategie mit knapp 40 Maßnahmensteckbriefen in sieben Strategiefeldern – von der Transformation bestehender Wärmenetze über die Errichtung neuer Netze, die flächendeckende Einführung von Wärmepumpen bis hin zur Steigerung der Gebäudeeffizienz. Die Maßnahmensteckbriefe konkretisieren die Ziele, Zuständigkeiten und Umsetzungsschritte.
Im Juni 2026 hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Berliner Energieagentur mit der Einrichtung einer Wärmewendeagentur beauftragt. Als zentrale Anlaufstelle soll sie Gebäudeeigentümer:innen informieren, beraten und vernetzen sowie Bezirke und öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung der Wärmewende unterstützen.
Der Berliner Mieterverein ist Mitglied im Klimaschutzrat Berlin und folgt der dort erarbeiteten Position des Wärmeplans im Wesentlichen. Im Mittelpunkt stehen die Fragen, ob der vorgesehene Zielpfad mit den Berliner Klimazielen vereinbar ist, die Gebietseinteilung nachvollziehbar erfolgte und Quartierslösungen ausreichend berücksichtigt werden. Die Wärmewende muss auf sozialverträglichen Grundannahmen beruhen, wenn sie gelingen soll – ein Anspruch, dem sich der Wärmeplan stellen muss.
Ausgangslage: Wo steht Berlin?
Der Endenergieverbrauch für Wärme in Berlin lag 2023 bei rund 33,5 Terawattstunden (TWh) pro Jahr – einschließlich Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme. Daraus resultierten rund 7,4 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen; der Wärmesektor verursachte damit mehr als 40 Prozent der gesamtstädtischen CO₂-Emissionen.
Mehr als die Hälfte der Gaskessel und über 80 Prozent der Ölkessel sind älter als 20 Jahre. Bis 2045 soll der Endenergiebedarf um rund 20 Prozent sinken und über 95 Prozent der Wärme sollen aus dezentralen Wärmepumpen und Wärmenetzen stammen.
Für 2030 weist das Zielszenario CO₂-Emissionen der Wärmeversorgung von rund 4,5 Millionen Tonnen aus. Gegenüber den rund 7,4 Millionen Tonnen im Jahr 2023 entspricht dies rechnerisch einer Emissionsminderung von rund 2,9 Millionen Tonnen CO₂ bis 2030.
Die zentralen Fragen lauten daher: Wie trägt der Wärmeplan 2026 zur Erreichung der Berliner Klimaziele bei? Und welche Voraussetzungen müssen für seine Umsetzung geschaffen werden?
Grundthese: Neue Wärmenetze als zentraler Hebel für die Wärmewende
Ein zentraler Hebel für die Dekarbonisierung ist neben dem Ausbau der Berliner Fernwärme die Initiierung neuer Wärmenetze. Sie schaffen die Infrastruktur, über die erneuerbare Wärmequellen erschlossen und viele Gebäude gleichzeitig emissionsarm versorgt werden können. Im Vergleich zu Individuallösungen (Wärmepumpe pro Mehrfamilienhaus) können sie zudem das Stromnetz entlasten. Die Bezirksverwaltungen können bei der Initiierung und Umsetzung solcher Nahwärmeprojekte eine Schlüsselrolle einnehmen.
Die vom Senat eingerichtete Wärmewendeagentur mit ihrer zentralen Beratungsfunktion für Gebäudeeigentümer:innen und Initiativen für Quartierslösungen ist daher zu begrüßen. Sie allein reicht jedoch nicht aus. In den Bezirken braucht es Strukturen, die neue Wärmenetze und deren Planung und Umsetzung eng begleiten. Der Wärmeplan benennt zwar ausdrücklich den Bedarf an bezirksinternen Koordinierungsstellen, legt aber weder deren verbindliche Einrichtung noch die personelle Ausstattung und Finanzierung fest.
Auch die Fördermöglichkeiten für neue Wärmenetze sind nach wie vor unzureichend.
1. Der Plan ist gut – aber der Zielpfad der CO₂-Reduktion droht verfehlt zu werden
Der Berliner Wärmeplan 2026 ist ein fachlich fundiertes Orientierungsdokument. Er enthält realistische Szenarien, sieben Strategiefelder mit 40 konkreten Umsetzungsmaßnahmen und eine Festlegung der Versorgungsgebiete auf Blockebene. Das ist ein wichtiger Schritt – aber Probleme bestehen bereits jetzt.
1.1 Die Ziellücke ist sichtbar
Das interne Sektorziel für 2025 (5,77 Millionen Tonnen CO₂ p. a.) ist bereits verfehlt. Auf Basis der bundesweiten Reduktionsrate von circa 2,3 Prozent im Gebäudesektor ist für 2024 mit etwa 6,77 Millionen Tonnen CO₂ zu rechnen – weit über dem Zielpfad, nach einem für den Klimaschutz weitgehend verlorenen Jahr durch die Haushaltssperre 2025.
Die Kernfrage lautet: Wie soll die im Wärmeplan vorgesehene CO₂-Reduktion erreicht werden, wenn nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beim Heizungstausch künftig wieder Öl- und Gasheizungen zulässig sind, für das für den Ausbau neuer Wärmenetze wichtige Förderprogramm KfW 432 erneut ein Antragsstopp verhängt wurde und im Berliner Doppelhaushalt 2026/2027 zu wenig Mittel zur Unterstützung der erforderlichen Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen sind?
Hinzu kommt: Die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien kann nur erfolgreich sein, wenn zugleich deutlich mehr Energie eingespart wird. Der Wärmeplan geht deshalb bis 2045 von einer jährlichen Sanierungsrate von 1,7 Prozent aus. Dazu gehören Effizienzmaßnahmen wie Wärmedämmung und der Austausch von Fenstern.
Nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur liegt die Sanierungsrate bundesweit derzeit jedoch bei lediglich rund 0,7 Prozent. Ohne eine deutliche Steigerung der Sanierungsaktivitäten – etwa durch weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen – drohen die Reduktionsziele auch aufgrund der unzureichenden Gebäudeeffizienz in immer weitere Ferne zu rücken.
Damit stellt sich eine zweite zentrale Frage: Wie kann die erforderliche Sanierungsrate ohne eine verlässliche und sozialverträgliche Flankierung durch Förderung, geeignete ordnungsrechtliche Vorgaben und langfristig planbare Rahmenbedingungen erreicht werden?
Die neue Berliner Modernisierungsförderung in Höhe von jährlich 119 Millionen Euro ist dafür ein guter Anfang, auch weil in einem Zusatzmodul der Förderung Sozialbindungen für Investitionszuschüsse vorgesehen sind. Angesichts der Größenordnung des sanierungsbedürftigen Berliner Gebäudesektors dürfte dieses Fördervolumen allein aber nicht ausreichen.
Exkurs: Die neue Modernisierungsförderung setzt richtige Anreize, reicht aber nicht aus
Seit Juli 2026 verfolgt Berlin bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden einen neuen Förderansatz: Anders als frühere Programme, die vor allem über Effizienzmaßnahmen indirekt wirkten, fördert das neue Programm direkt die erzielte CO₂-Einsparung pro Quadratmeter Wohnfläche. Im Grundmodul steht dabei ein maximaler CO₂-Zielwert im Mittelpunkt. Die Fördernehmer:innen können frei wählen, mit welchen Maßnahmen sie diesen Wert erreichen. Die Förderung erfolgt über öffentliche Darlehen und ist mit einer auf sechs Prozent reduzierten Modernisierungsumlage verbunden. Wer zusätzlich Mietpreis- und Belegungsbindungen eingeht, kann über ein Bonusmodul weitere Zuschüsse erhalten; im Gegenzug gilt für 20 Jahre eine Mietobergrenze von 9,50 Euro pro Quadratmeter, die jährlich um höchstens zwei Prozent steigen darf.
Ziel ist es, mit möglichst geringem Maßnahmenumfang eine möglichst hohe CO₂-Einsparung zu erzielen. So sollen die Sanierungsrate erhöht und zugleich überzogene Modernisierungsumlagen und damit Verdrängung vermieden werden.
Der Berliner Mieterverein begrüßt das neue Förderprogramm. Ob es von der Wohnungswirtschaft angenommen wird, wird sich zeigen. Der Vorläufer, die Soziale Wohnraummodernisierung 2023 (SWM 2023), wurde nur mäßig in Anspruch genommen: Fast die Hälfte der im Haushalt eingestellten Fördermittel wurden nicht abgerufen. In der Kritik stehen zudem die vergleichsweise kurze Bindungsdauer von 20 Jahren im Bonusmodul sowie das Gesamtvolumen der Förderung mit jährlich 119 Millionen Euro.
1.2 Die Gebietsausweisung ist nicht hinreichend nachvollziehbar
Der Wärmeplan bietet den Akteur:innen der Wärmewende lediglich Orientierung und ist rechtlich nicht verbindlich. Gleichwohl verlangt § 18 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), die voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete mit dem Ziel einer möglichst kosteneffizienten Versorgung auf der Grundlage von Wirtschaftlichkeitsvergleichen einzuteilen. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die Wärmeerzeugungskosten einschließlich der Infrastruktur- und Betriebskosten, die Realisierungsrisiken, die Versorgungssicherheit und die bis zum Zieljahr kumulierten Treibhausgasemissionen.
Für Mieter:innen und Gebäudeeigentümer:innen kann dies beispielsweise dort wichtig sein, wo ein neues Wärmenetz mit einer geplanten Erweiterung des bestehenden Fernwärmenetzes konkurriert. Angesichts des erheblichen Aufwands solcher Wirtschaftlichkeitsvergleiche liegt der Verdacht nahe, dass die gesetzlichen Anforderungen nicht vollständig angewandt oder jedenfalls nicht nachvollziehbar dokumentiert wurden. Damit bleibt unklar, ob die Einteilung der Gebiete durchgängig auf der jeweils kosteneffizientesten und risikoärmsten Versorgungslösung beruht.
Auch in der Praxis der Gebietsausweisung zeigen sich Probleme: Als „Wärmenetzgebiet – Bestand“ gilt bereits ein Baublock, in dem mindestens ein Fernwärmeanschluss gemeldet wurde. Die blockweise Festlegung anhand der aktuell überwiegenden Versorgungsart kann Missverständnisse über die tatsächliche Anschlussmöglichkeit für andere Gebäude erzeugen – etwa bei der Prüfung von Förderanträgen.
Der BMV fordert: Senat, Bezirke und öffentliche Unternehmen sollten grundsätzlich die kosteneffizienteste und nachhaltigste Lösung unterstützen. Dafür ist eine proaktive Beratung auf Bezirksebene einzurichten. Die Wärmewende muss auch in der geplanten Kommunikationsstrategie als Gemeinschaftsaufgabe vermittelt werden.
2. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gefährdet die Wirtschaftlichkeit der Wärmewende
Das GModG wird die Wirtschaftlichkeit der Transformation deutlich verschlechtern – insbesondere bei Wärmenetzen –, weil ein relevanter Teil der Nachfrage zunächst bei fossilen Energieträgern verbleiben dürfte.
2.1 Die Kostenauswirkungen sind belegt
Modellrechnungen des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI, Stand März 2026) zeigen: Mietende einer typischen Wohnung zahlen bei einer Versorgung mit einem Gaskessel zwischen 2027 und 2045 insgesamt 18.580 Euro mehr als bei einer Wärmepumpe. Die monatliche Mehrbelastung steigt dabei von 55 Euro (2035) bis 272 Euro (2045). Eigentümer:innen eines Einfamilienhauses zahlen insgesamt 23.746 Euro mehr; ihre monatliche Mehrbelastung steigt von 73 Euro im Jahr 2035 auf 326 Euro im Jahr 2045.
2.2 Berlin kann eigenständig prüfen
In einer Stellungnahme vom 12. Juni 2026 (BR-Drs. 292/1/26) forderte der Bundesrat eine erweiterte Länderöffnungsklausel in § 9 GModG. Sie sollte es den Ländern erlauben, weitergehende Anforderungen und Beschränkungen an Erzeugung und Nutzung von Wärme im räumlichen Zusammenhang mit Gebäuden zu stellen. Das GModG wurde jedoch am 10. Juli 2026 ohne diese erweiterte Klausel im Bundestag beschlossen, was die Handlungsfähigkeit der Länder insgesamt einschränkt.
Berlin sollte auf Basis der bestehenden Klausel in § 9 GModG dennoch prüfen, wie die Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen gestärkt werden kann, einschließlich einer sorgfältigen Abwägung, ob und unter welchen Bedingungen ein Anschluss- und Benutzungszwang an ein neues Wärmenetz sinnvoll sein kann.
Der BMV fordert: Angesichts der durch das GModG drohenden Mehrbelastungen für Mieter:innen und selbstnutzenden Eigentümer:innen muss Berlin die Wärmewende stärker auf Quartierslösungen und neue, kleinere Wärmenetze ausrichten. Wo ein Ausbau der Bestandsnetze nicht zeitnah zu erwarten ist, können sie eine wirtschaftlich robustere Alternative darstellen.
3. Neue Wärmenetze brauchen aktive Förderung und klare Trägerstrukturen
Der Wärmeplan geht davon aus, dass neue Wärmenetze bis 2045 knapp 10 Prozent des Wärmebedarfs decken werden. Hinzu kommt ein Fernwärmeanteil von 44 Prozent. Das Potenzial neuer Netze könnte aber höher sein; zudem können Quartierslösungen und kleinere Wärmenetze das Stromnetz entlasten.
3.1 Förderung und Flächen
Das strukturelle Problem liegt in den hohen Anfangsinvestitionen und langen Amortisationszeiten. Davon sind alle Träger:innen betroffen: kommunale Versorgungsunternehmen, Energiegenossenschaften und private Investor:innen. Die Kürzung von BENE 2 und der Antragsstopp beim KfW-Programm 432 für Quartierskonzepte wirken hier kontraproduktiv.
Ein weiteres Hemmnis ist die fehlende Flächenverfügbarkeit, der mit systematischer Mehrfachnutzung öffentlicher Flächen begegnet werden muss.
3.2 Bezirksverwaltungen als Schlüsselakteure
Die Bezirksverwaltungen müssen als verlässliche Anlaufstellen und Datengeber fungieren. Sie können durch den Anschluss öffentlicher Liegenschaften als „Ankerkunden“ auftreten, die Flächenanalysen und Machbarkeitsstudien initiieren und die Zusammenarbeit mit privaten Akteuren koordinieren.
Diese Aufgaben lassen sich nicht allein durch eine passive Beratungsstelle erfüllen. Erforderlich sind proaktive Strukturen und eine angemessene personelle Ausstattung.
3.3 Bürgerenergiegenossenschaften als strategische Partner
Der Wärmeplan erkennt das Potenzial von Bürgerenergiegenossenschaften an. Sie können Tarife niedrig halten, nicht gewinnorientiert handeln sowie Akzeptanz und lokale Wertschöpfung stärken. Aus Sicht des BMV sind vier Unterstützungsoptionen besonders wichtig:
(a) eine landesweite Koordinierungsstelle mit niedrigschwelligen Informationsmaterialien,
(b) die finanzielle Förderung der Gründungs- und Projektentwicklungsphase,
(c) eine landesweite Dachgesellschaft, die Projektentwicklung, Finanzierung, Beratung und Risikomanagement bündelt, sowie
(d) Qualifizierungsangebote für Initiator:innen und Vorstände.
3.4 Berliner Bürgerenergiefonds
Der Maßnahmensteckbrief „Schaffung von Unterstützungsangeboten für bürgerschaftliche Nahwärmeprojekte“ ist ausdrücklich zu begrüßen. Es wird ein Fonds für Bürgerenergiegemeinschaften vorgeschlagen, der mit Nachdruck von Politik und Verwaltung eingefordert werden sollte. Vorbilder existieren bereits in Schleswig-Holstein, Thüringen und Bremen.
Ein solcher Fonds könnte Initiativen und Genossenschaften für Wärmenetze in der frühen Planungsphase unterstützen, etwa bei Voruntersuchungen, Standortanalysen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Er könnte außerdem einkommensschwächeren Haushalten eine Beteiligung ermöglichen, wie es Artikel 22 Absatz 4 Buchstabe f der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union vorsieht. Durch eine Rückzahlungsklausel für wirtschaftlich erfolgreiche Projekte ließe sich der Berliner Fonds haushaltsschonend gestalten.
Der BMV fordert: Berlin muss die Entwicklung neuer, kleiner Wärmenetze als eigenständige Infrastrukturaufgabe verankern und mit verlässlichen Zuständigkeiten, ausreichendem Personal und einer tragfähigen Förderkulisse unterlegen. Die Bezirke sind als proaktive Koordinierungsstellen auszustatten; öffentliche Flächen und Liegenschaften sind als Standorte und Bezirksverwaltungen als Ankerkunden einzubringen. Bürgerenergiegenossenschaften müssen durch Beratung, Qualifizierung und die Finanzierung der frühen Projektentwicklung gezielt unterstützt werden. Hierzu soll Berlin einen Bürgerenergiefonds einrichten, der Projektrisiken in der Vorbereitungsphase abfedert und auch einkommensschwächeren Haushalten die Beteiligung an gemeinschaftlichen Wärmelösungen ermöglicht.
Zusammenfassung der Forderungen
- Zielpfad ernst nehmen: Das CO₂-Sektorziel 2030 und die angestrebte Sanierungsrate erfordern verlässliche Haushaltsmittel, wirksame Förderprogramme und geeignete bundesrechtliche Vorgaben. Die jährliche Sanierungsrate von 1,7 Prozent muss mit konkreten Instrumenten und Maßnahmen unterlegt und sozialverträglich ausgestaltet werden.
- Quartierslösungen und kleine Wärmenetze stärken: Die Berliner Wärmewende muss stärker auf kosteneffiziente Quartierslösungen und neue, kleinere Wärmenetze ausgerichtet werden. Dafür braucht es proaktive Beratung in den Bezirken und Unterstützung für Energiegenossenschaften. Ein möglicher Anschluss- und Benutzungszwang ist sorgfältig abzuwägen. Öffentliche Liegenschaften und Einrichtungen sollten als Ankerkunden dienen. Diese Ausrichtung ist auch in der Kommunikationsstrategie hervorzuheben.
- Gebietsausweisung transparent gestalten: Bei der Ausweisung der Versorgungsgebiete muss nachvollziehbar sein, auf welcher Grundlage die kosteneffizienteste und nachhaltigste Lösung ermittelt wurde.
- Bezirksverwaltungen proaktiv positionieren: Die Bezirke müssen mit den erforderlichen Ressourcen, Kompetenzen und Mandaten ausgetattet werden.
- Berliner Bürgerenergiefonds einrichten: Die Zivilgesellschaft ist einzubinden; einkommensschwächere Haushalte müssen sich an Quartierslösungen beteiligen können. Für die Ausgestaltung des Fonds sollten die bestehenden Modelle in Schleswig-Holstein, Bremen und Thüringen herangezogen werden.
- Berliner Förderkulisse weiterentwickeln: Die Förderlücke, die durch die Kürzung von BENE 2 und den Antragsstopp des KfW-Programms 432 entstanden ist, muss geschlossen werden.
Der Berliner Mieterverein ist Mitglied im Klimaschutzrat Berlin (KSR). Vertreter des BMV im KSR ist dessen ehemaliger Geschäftsführer Reiner Wild. Bei einer parlamentarischen Anhörung zum Wärmeplan am 25. Juni 2026 trug er die genannten Forderungen vor.
August 2026 / fs
12.08.2026




