Eine Wohnung in der Wetzlarer Straße, 14197 Berlin (Künstlerkolonie) liegt nicht in einer besonders ruhigen Wohnlage im Sinne des Berliner Mietspiegels.
LG Berlin II vom 28.11.2024 – 64 S 143/24 –, MieterMagazin 4/2025, Seite 29
Eine „stark vernachlässigte Umgebung“ ist bei einem Haus in der Görlitzer Straße direkt am Görlitzer Park, der von der Polizei als kriminalitätsbelasteter Ort eingestuft wird, zu bejahen.
AG Kreuzberg vom 12.3.2025 – 10 C 300/24 –
Finden auf einer Wiese vor einem Haus regelmäßig abends Partys statt und wird sie tagsüber für Picknicks genutzt, und gibt es zudem in der Nähe drei Sportstätten mit abendlichem Trainingsbetrieb und Wettkämpfen am Wochenende, liegt die Wohnung nicht in einer „besonders ruhigen Lage“.
AG Neukölln vom 7.5.2025 – 14 C 678/24 –
Eine besonders ruhige Lage i. S. d. Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel ist nur dann gegeben, wenn überhaupt kein Lärm wahrzunehmen ist.
Das Vorhandensein von Bäumen, Büschen, Grünflächen und Wegen indiziert noch keine aufwendige Gestaltung, sondern nur eine durchschnittliche Ausstattung von Vorgarten und Hof.
AG Pankow vom 28.5.2025 – 7 C 5144/24 –
Ein wohnwertmindernder besonderer Lärm kann bei einer Zweizimmerwohnung auch dann vorliegen, wenn nur ein Fenster zur Lärmquelle öffnet.
AG Mitte vom 11.9.2025 – 6 C 5023/25 –
Schon die Einstufung als allgemeines Wohngebiet stellt nach Auffassung des Gerichts die Zuerkennung des Positivmerkmals der besonders ruhigen Wohnlage infrage.
Die Einstufung im Lärmindex der Senatsverwaltung stellt den seltenen und glücklichen Fall einer besonders aussagekräftigen Tatsachengrundlage für ein Wohnwertmerkmal dar. Gerade durch die standardisierte Fassadenpegelbestimmung wird eine Objektivität erreicht, welche sonst selten ist.
AG Kreuzberg vom 2.10.2025 – 23 C 94/25 –
Eine bevorzugte Citylage liegt bei Wohnungen im Prenzlauer Berg nicht vor.
Ein kleines Spielhaus und ein winziger Buddelkasten, einige Sitzgelegenheiten auf kahler Pflasterung und zum Teil in der Nähe der – mit Sichtschutz versehenen – Müllstandfläche machen einen Innenhof noch nicht zu einem aufwendig gestalteten Wohnumfeld.
AG Mitte vom 7.10.2025 – 8 C 166/24 –
26.05.2026




