Es liegt keine moderne Heizungsanlage im Sinne des Berliner Mietspiegels vor, wenn (nur) die Übergabestation für Fernwärme aus dem Jahr 1974 im Jahr 2004 erneuert wurde.
LG Berlin II vom 28.11.2024 – 64 S 143/24 –, MieterMagazin 4/2025, Seite 29
Sind Treppenhaus und Eingangsbereich des Hauses nicht nur von Schmutz, sondern auch durch ein mit einer Sperrholzplatte vernageltes Fenster und eine große verspachtelte Wandfläche geprägt, liegt ein „überwiegend schlechter Zustand“ vor.
AG Kreuzberg vom 12.3.2025 – 10 C 300/24 –
Der Energieverbrauchswert ist nur dann zu berücksichtigen, wenn keine Wärmedämmung gegeben ist; ein gedämmter Dachboden ist ein Positivmerkmal.
AG Pankow vom 28.5.2025 – 7 C 5144/24 –
Bei einem von beiden Seiten abschließbaren Durchgang zum Hof handelt es sich nicht um einen abschließbaren Fahrradabstellraum.
AG Pankow vom 28.5.2025 – 7 C 5144/24 –
Für die Annahme eines repräsentativen Eingangsbereichs muss auch das Treppenhaus repräsentativ oder hochwertig saniert sein.
Ein abschließbarer leicht zugänglicher Fahrradabstellraum innerhalb des Gebäudes setzt keinen absoluten Diebstahlschutz voraus.
AG Mitte vom 7.10.2025 – 8 C 166/24 –
26.05.2026




