Muss der Mieter für den Betrieb sowohl einer Waschmaschine als auch eines Geschirrspülers erst selbst einen geeigneten Doppelanschluss in der Küche installieren, liegt das Merkmal „Geschirrspüler nicht stellbar oder anschließbar“ vor.
AG Neukölln vom 8.7.2025 – 17 C 691/24 –
Eine vom Mieter unabgesprochen – selbst mit Hilfe des Hausmeisters – entfernte Spüle führt nicht zu einem wohnwertmindernden Merkmal.
AG Mitte vom 7.10.2025 – 8 C 166/24 –
Bitte beachten Sie: Die Rechtsprechung zum Mietrecht ist ständig im Fluss. Die hier publizierten gerichtlichen Entscheidungen geben den Stand zum Zeitpunkt ihrer Verkündung (siehe jeweiliges Datum vor dem Aktenzeichen) wieder. Informieren Sie sich deshalb über eventuelle Änderungen in der Rechtsprechung. Dabei ist Ihnen der Berliner Mieterverein gerne behilflich.
26.05.2026




