CDU und SPD wollen einen Änderungsantrag zu ihrem kürzlich vorgelegten Wohnraumsicherungsgesetz im Berliner Abgeordnetenhaus einbringen: Ein zentrales, digitales Wohnungs- und Mietenkataster soll alle Berliner Mietwohnungen erfassen – inklusive der Mietpreise, Wohnungsmerkmale und Angaben zu den Vertragsparteien.
Wer den Berliner Wohnungspolitik-Betrieb kennt, reibt sich verwundert die Augen: Ausgerechnet mit dem Koalitionspartner CDU, der bislang nicht für seine ausgeprägten mietenregulatorischen Ambitionen bekannt war, soll das Wohnraumsicherungsgesetz (Drucksache 19/3072) um einen neuen Artikel 4 ergänzt werden: das Gesetz für ein Wohnungs- und Mietenkataster (WMKG).
Was dahintersteckt: Das Wohnungs- und Mietenkataster soll Daten und Fakten rund um den Wohnungsmarkt systematisch sowie digital erfassen, aufbereiten und auswerten. Relevante Daten sind:
- Adresse, Wohnlage, Etage, Wohnfläche, Zimmeranzahl und Ausstattung,
- Beginn und Dauer des Mietverhältnisses,
- Zusammensetzung der Bruttowarmmiete,
- Vorauszahlungen für Heizungs- und Warmwasserkosten,
- Modernisierungsumlagen,
- Grundsteueranteil
Das Kataster dient als statistisches Werkzeug, um bestehende Rechtsvorschriften wirksamer durchsetzen zu können. Dazu zählen etwa die Vorgaben des Baugesetzbuchs zur Bauleitplanung, die mietrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie die Bestimmungen des Berliner Wohnraumsicherungsgesetzes – einschließlich der Vorschriften gegen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher. Damit wäre Berlin das erste Bundesland, das ein solches Instrument einführt. Mieter:innenorganisationen und wohnungspolitische Initiativen fordern dies seit Jahren.
Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, regt an, weitere Daten zu erfassen – etwa Leerstand, altersgerechte und barrierefreie Wohnungen, den energetischen Zustand eines Gebäudes sowie die Anzahl der Sozialwohnungen innerhalb eines Bestands. Nur so lasse sich ein geschlossenes Bild vom Berliner Wohnungsmarkt gewinnen.
Was das Wohnungs- und Mietenkataster konkret bedeutet
Das geplante Wohnungs- und Mietenkataster soll die Senatsverwaltung für Wohnen und Bauen als zentrale, digitale Datenbank führen. Vermieter:innen müssen innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes die geforderten Daten eintragen. Änderungen – etwa bei der Miethöhe – müssen die Vermieter:innen innerhalb eines Monats aktualisieren. Kommen sie diesen Pflichten nicht nach, drohen empfindliche Bußgelder. Die Eintragung soll über ein digitales Portal beziehungsweise eine Schnittstelle zur Verwaltung erfolgen. Darüber hinaus kann der Senat zusätzliche Belege und Unterlagen anfordern, um die Angaben auf Plausibilität zu prüfen.
Die Übermittlung der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich an die Stellen, die für die Durchsetzung ordnungsrechtlicher Vorschriften wie des Wohnungsaufsichtsgesetzes oder des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes zuständig sind. Natürliche Personen haben keinen Zugriff auf diese Daten. Zudem soll der Senat dem Abgeordnetenhaus jährlich in anonymisierter Form über einzelne Auffälligkeiten und Verstöße berichten.
Ein positiver Nebeneffekt: Da Vermieter:innen auch offenlegen müssen, welche Miete sie verlangen, können diese systematisch mit dem Mietspiegel abgeglichen und so die Verfolgung überhöhter Mieten und Mietwucher durch die Bezirksämter erleichtert werden.
Das ist überfällig – und deshalb so bedeutsam
Wer als Mieter:in in Berlin jemals versucht hat, die Rechtmäßigkeit der eigenen Miete zu überprüfen, kennt das Problem: Beim Mietspiegel kann nicht ausgeschlossen werden, dass vielfach überhöhte beziehungsweise. unzulässige Mieten einfließen und dadurch das Mietniveau verzerrt wird. Das Wohnungs- und Mietenkataster könnte das möglicherweise ändern. Zum ersten Mal hätte der Staat Zugriff auf eine umfassende, aktuelle und verifizierbare Datenbasis über den Berliner Mietwohnungsmarkt. Das wäre nicht nur ein Instrument für die wirksame Verfolgung überhöhter Mieten, sondern auch eine valide Grundlage für die Stadtplanung und eine gezielte wohnungspolitische Steuerung.
Dass bereits seit einigen Jahren Haushaltsmittel für ein solches Kataster bereitstehen, zeigt: Die Idee ist keineswegs neu – und finanzierbar ist sie ebenfalls. Was bislang fehlte, war vor allem der politische Wille.
Begrüßenswert – aber nicht ohne Fragezeichen
So berechtigt der Applaus für diesen Schritt ist, so offen sind auch die Fragen, die das Vorhaben aufwirft. Denn bei aller wohnungspolitischen Bedeutung gibt es drei große Punkte, die Anlass zur Skepsis geben.
Woher kommt der Sinneswandel bei der CDU?
Dass ausgerechnet die CDU einem derart weitreichenden mietenpolitischen Instrument zustimmt, wirft zwangsläufig die Frage auf: Welcher politische Preis wurde dafür vereinbart – und an welcher Stelle könnte die SPD im Gegenzug Zugeständnisse machen?
Wird der Datenschutz eingehalten?
Juristisch dürfte dies die heikelste Frage sein. Nach dem bisherigen Entwurf soll das Kataster Angaben zu den Vertragsparteien enthalten, also Daten sowohl zu Vermieter:innen als auch zu Mieter:innen. Es hängt entscheidend davon ab, ob diese Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhoben und gepflegt werden.
Der Gesetzentwurf verweist als Rechtsgrundlage auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO – also die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung – sowie auf das Berliner Datenschutzgesetz. Grundsätzlich kann der Landesgesetzgeber eine entsprechende Verarbeitungsgrundlage schaffen. Entscheidend wird jedoch sein, ob die konkrete Ausgestaltung verhältnismäßig ist – insbesondere im Hinblick auf den Umfang der erhobenen Mieter:innendaten.
Klagt die Wohnungswirtschaft?
Sehr wahrscheinlich. Die Vermieter:innenverbände sowie die institutionelle Wohnungswirtschaft werden eine solche Offenlegungspflicht kaum widerspruchslos akzeptieren.
Denkbar wären eine Normenkontrolle vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof, gestützt auf Datenschutzbedenken oder Grundrechtsfragen zu Eigentumsfreiheit und informationeller Selbstbestimmung. Ebenso möglich sind Anträge gegen die Umsetzung des Gesetzes oder Individualklagen von Vermieter:innen gegen die vorgesehenen Bußgeldvorschriften.
Diese sehen bis zu 10.000 Euro im Regelfall und bis zu 100.000 Euro bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen vor. Das ist empfindlich genug, um Gegenwehr zu provozieren – aber auch stark genug, damit das Kataster im Ernstfall tatsächlich durchsetzbar bleibt.
Was jetzt zählt
Das Wohnungs- und Mietenkataster ist ein politisches Versprechen – groß, überfällig und in dieser Konstellation durchaus überraschend. Ob daraus tatsächlich ein wirksames Instrument für mehr Transparenz auf dem Berliner Wohnungsmarkt wird, hängt nun von mehreren Faktoren ab:
- vom anhaltenden politischen Willen zur konsequenten Umsetzung,
- von der rechtlichen Belastbarkeit der Regelungen,
- von der technischen Umsetzung und der Mitwirkung der Vermieter:innen.
Der Berliner Mieterverein wird das Verfahren kritisch begleiten.
Die Haushaltsmittel sind da. Noch ist das Wohnraumsicherungsgesetz in der vorliegenden Fassung durch das Abgeordnetenhaus nicht beschlossen. Jetzt kommt es darauf an, dass das Vorhaben konsequent umgesetzt wird. Wir sind davon überzeugt, dass das Wohnungs- und Mietenkataster ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz auf dem Berliner Wohnungsmarkt ist.
fs
19.05.2026




