Gegen weitreichende Klimaschutzmaßnahmen führen die Regierungsparteien gern das Argument der hohen Kosten an. Vor allem Menschen mit geringem Einkommen müssten Heizungstausch und energetische Modernisierung finanziell fürchten. Umso irritierender wirkt es, dass die Bundesregierung offenbar Milliarden an EU-Geldern zur Unterstützung einkommensschwächerer Haushalte liegen lässt.
In diesem Jahr beginnt der Klimasozialfonds der EU (Social Climate Fund (SCF)) mit den Auszahlungen – eigentlich auch an Deutschland. Der Fonds soll vulnerable Gruppen entlasten, die von Energiearmut betroffen sind oder überproportional unter den steigenden CO2-Preisen leiden. Bis 2032 sollen insgesamt 54,6 Milliarden Euro an EU-Mitteln in Programme der Mitgliedstaaten fließen, rund acht Prozent davon sind für Deutschland vorgesehen. Voraussetzung ist jedoch die nationale Kofinanzierung von mindestens 25 Prozent. Insgesamt könnten so mehr als fünf Milliarden Euro bereitstehen, um diejenigen zu unterstützen, die am stärksten von den Kosten dringend notwendiger Klimaschutzmaßnahmen betroffen sind.
Ein Teil der Mittel stammt aus den Einnahmen des Europäischen Emissionshandels, dem sogenannten ETS2 (EU-weiter Handel von CO2-Zertifikaten in den Bereichen Gebäude und Verkehr). In diesem Modell geht der bereits in Deutschland erhobene CO2-Preis auf. Ursprünglich war der Fonds mit rund 10 Milliarden Euro mehr ausgestattet. Nachdem der EU-weite Emissionshandel jedoch infolge politischer Widerstände – insbesondere aus Polen und Frankreich – nicht wie geplant im kommenden Jahr, sondern erst 2028 starten wird, wurde die Fördersumme gekürzt. Mit Blick auf wichtige Wahlen in beiden Ländern im Jahr 2027 ist zudem mit weiteren Kampagnen gegen den ETS2 zu rechnen – und damit möglicherweise auch mit neuen Komplikationen für den Fonds. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz plädiert inzwischen offen dafür, den Europäischen Emissionshandel ETS zu überarbeiten oder zu verschieben. Fachleute sehen deshalb die Klimaziele deutlich gefährdet. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung bewertete die Bemühungen für die Energiewende jüngst als unzureichend.
Planlose Bundesregierung blockiert Fördergelder
Um die Fördermittel aus dem Fonds abrufen zu können, muss ein nationaler Klimasozialplan eingereicht werden. Dieser soll darlegen, wie vulnerable Gruppen konkret identifiziert und entlastet werden sollen. Die Frist für den Klimasozialplan ist bereits im Juni vergangenen Jahres verstrichen. Zwar hatte das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit versichert, den Plan bis zum Jahresende vorzulegen – bislang ist dies jedoch nicht geschehen.
Deutschland müsste die Programme zunächst vorfinanzieren. Bei erfolgreicher Umsetzung würde die EU die Ausgaben im Anschluss erstatten. Die ersten Rückzahlungen könnten noch in diesem Jahr beginnen – vorausgesetzt, die EU-Kommission akzeptiert den deutschen Klimasozialplan.
Die Bundesregierung betont zwar, dass durch die Verzögerung keine Mittel verloren gingen. Doch der Bedarf an sozialer Entlastung besteht schon lange. Bereits der vor fünf Jahren eingeführte CO2-Preis war an das Versprechen eines Klimageldes geknüpft, das sparsame Verbraucher:innen finanziell entlasten sollte.
Dieses Klimageld wurde jedoch nie umgesetzt, während der CO2-Preis weiter steigt – in diesem Jahr kostet eine Tonne CO2 zwischen 55 und 65 Euro. Eine Auswertung des Deutschen Mieterbunds zeigt zudem, dass Mieter:innen meist einen größeren Anteil der durch Wärmeerzeugung entstehenden CO2-Kosten tragen als die Vermieter:innen.
Wie der Fonds Haushalte entlasten soll
Der Klimasozialfonds setzt bei drei zentralen Hebeln an, um vulnerable – also energiearme oder durch CO2-Bepreisung besonders belastete – Gruppen zu unterstützen: Einkommen, Energiepreise und Energieverbrauch. Letzterer steht im Mittelpunkt, da Maßnahmen wie Gebäudesanierung langfristig eine klimaschützende Wirkung erzielen und gleichzeitig die Energiekosten der Haushalte senken können. Laut einer Studie des Öko-Instituts leben Menschen mit niedrigerem Einkommen überdurchschnittlich häufig in Wohnungen mit schlechter energetischer Qualität. Konkret könnten die Mittel aus dem Fonds für Fenstertausch, Kellerdeckendämmung oder umfassende Sanierungen eingesetzt werden. Um eine spürbare soziale Wirkung zu erzielen, ließe sich die Förderung für private Vermieter:innen zudem an eine Sozialbindung knüpfen.
Das Öko-Institut kommt auch zum Schluss, dass Kommunen stärker dabei unterstützt werden müssen, im Rahmen ihrer Wärmeplanung die EU-Mittel abzurufen. Insbesondere für kleinere Verwaltungen stellen die Nachweispflichten zum zielgerichteten Einsatz der Fördermittel eine erhebliche Herausforderung dar.
Wer Anspruch auf Hilfe hat
Als energiearm gelten im Rahmen des Klimasozialfonds Menschen, denen der Zugang zu grundlegenden Energiedienstleistungen fehlt, die für einen angemessenen Lebens- und Gesundheitszustand erforderlich sind – etwa Heizen, Kühlen oder Strom für Haushaltsgeräte. Als besonders benachteiligt gelten zudem Haushalte mit mittlerem Einkommen im unteren Bereich, denen beispielsweise die finanziellen Mittel für die energetische Sanierung ihres Gebäudes fehlen und die daher stark von steigenden CO2-Preisen betroffen sind. Auch die Verteuerung im Verkehrssektor wird bei der Ausgestaltung der Unterstützung berücksichtigt.
Wirkung bleibt offene Frage
Die Klimasozialpläne der EU Mitgliedstaaten müssen jeweils an die nationalen Rahmenbedingungen angepasst werden und lassen sich daher nicht eins zu eins übertragen. Erst wenn Deutschland einen eigenen Plan vorlegt, lässt sich beurteilen, ob die Maßnahmen sowohl wirksam zum Klimaschutz beitragen als auch die sozialen Belastungen spürbar mildern.
ml
20.02.2026




