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Sonstiges |
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Sonstige wichtige Themen |
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Hier informieren wir Sie über sonstige wichtige Themen. |
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Am 28. Juni 2010 wurde die Unterschriftensammlung zum Wasser-Volksbegehren (die Unterschriftensammlung läuft bis zum 27. Oktober) gestartet. Der Berliner Mieterverein unterstützt dieses "Volksbegehren zur Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben" und bittet seine Mitglieder um Unterstützung dieser Aktion. |
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Auf dem 8. Berliner Immobiliendialog, veranstaltet am 26.11.2008 von der Investitionsbank Berlin in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, gab es ein klares Fazit: Der Berliner Wohnungsmarkt ist im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten wie Hamburg, Köln oder München und erst recht zu anderen europäischen Metropolen wie Paris oder London ein Standortvorteil, den insbesondere die Kreativwirtschaft in der Stadt schätzen kann. |
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Die Klimakatastrophe, der zunehmende Kampf um knappe Ressourcen und eine Verschärfung der lokalen und globalen Spaltung in Armut und Reichtum haben Klimaschutzpolitik regional, bundesweit und auf Ebene der weltweiten zwischenstaatlichen Beziehungen zu einem Thema erster Ordnung gemacht. In den meisten Industriestaaten wächst zu Recht das Bewusstsein, dass die Lösung der globalen Probleme auch ein radikales Umsteuern der Lebens- und Wirtschaftsweise auf lokaler Ebene erfordert. Dabei spielen unsere Häuser und Wohnungen als Knotenpunkte im Verbrauch von Ressourcen eine herausragende Rolle. |
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Zum Thema: „Wohnungsmängel und Mietminderung unter besonderer Berücksichtigung des Schallschutzes“ kamen am 1. November 2008 ca. 175 interessierte Mieter in die Urania. |
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Der Senat von Berlin hat im Frühjahr 2003 den Wegfall der Anschlussförderung für einen Teil der Berliner Sozialwohnungen sowie eine Härtefallregelung für Mieter beschlossen. |
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Infoblatt 165: |
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Den Wortlaut des Programms finden Sie |
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Das Berliner Landgericht hat auf Antrag des Berliner Mieterverein (BMV) der Firma "Home Info" untersagt, Vorabprovisionen für die Vermittlung von Wohnungen zu nehmen. |
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Weiterhin hat das Amtsgericht Mitte die Firma Home Info (VIAN GmbH) zur Rückzahlung der so genannten Abonnementgebühr in Höhe von 185 Euro verurteilt. Diese stelle eine unzulässige Vorabprovision dar und sei daher wegen Verstoßes gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz zurückzuzahlen. Das Urteil ist auf Antrag eines Wohnungssuchenden ergangen, der sich auf eine Wohnungsanzeige in einer Tageszeitung bei Home Info gemeldet hatte und dem die 185 Euro als "Abonnementgebühr" abverlangt wurden, bevor ihm das konkrete Wohnungsangebot bekannt gemacht wurde. |
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Die Urteile, so BMV-Hauptgeschäftsführer Hartmann Vetter, haben grundsätzliche Bedeutung. Geschädigte können und sollten ihr Geld zurückverlangen. Aber: siehe unten |
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Rechtlich stellt die so genannte Abogebühr eine gemäß § 2 Wohnungsvermittlungsgesetz unzulässige Forderung dar und kann daher zurückgefordert werden. |
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Diese Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig, gleichwohl können entsprechende Forderungen unter Hinweis auf die nachstehende rechtskräftige Entscheidung des höchsten Berliner Gerichts gestellt werden. Aber: siehe unten |
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Das Kammergericht (23 U 88/03) hat am 15.12.03 rechtskräftig entschieden, dass die so genannte Abogebühr eine gemäß § 2 Wohnungsvermittlungsgesetz unzulässige Vorabprovision darstellt. Die schriftliche Urteilsbegründung finden Sie hier: |
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5.10.04: Die Firmen VIAN GmbH und PIMA GmbH (Home Info) haben Insolvenz angemeldet. Rückforderungsansprüche können daher nicht mehr realisiert werden. |
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Eine Aktion des Berliner Mieterverein zur Wohnungsbaufinanzierung aus dem Jahre 1983 (!). |
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Wir zeigen Ihnen hier die |
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Die politisch Verantwortlichen wussten also, was sie taten. |
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Ich weiß Bescheid. |
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