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Sie haben als Mitglied eines unser vielfältigen Beratungsangebote
in Anspruch genommen und Sie wurden weitervermittelt.
Sie sollten folgende Hinweise beachten.
Schriftverkehr
Sollte nach Ihrem Gespräch in der Beratungsstelle juristischer Schriftverkehr
mit Ihrem Vermieter oder Behörden erforderlich sein, wird Ihre Angelegenheit
zur weiteren Bearbeitung an die Hauptgeschäftsstelle weitergeleitet.
Prozesskostenversicherung
Falls eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich ist, können die Leistungen
der Prozesskostenversicherung in Anspruch genommen werden.
Erforderlich ist jedoch zunächst die Beratung durch den Berliner Mieterverein
und die Einhaltung der dreimonatigen Wartefrist nach Beitritt.
Eine telefonische Beratung erfüllt diese Obliegenheitsverpflichtung nicht.
Es gelten die Bedingungen der Prozesskostenversicherung.
Briefzustellung
Bitte senden Sie Ihre Post ausschließlich an die Hauptgeschäftsstelle,
da in die Beratungszentren keine Zustellung möglich ist.
Copyright: Berliner Mieterverein e.V., Behrenstraße 1 C, 10117 Berlin
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