Beim Auszug hat der Mieter alle ursprünglich bei Bezug der Wohnung erhaltenen Schlüssel zurückzugeben. Das gilt auch für Schlüssel, die während der Mietzeit nachgefertigt wurden. Um die Übergabe zu dokumentieren, empfiehlt sich eine einfache Maßnahme: Man lege alle Schlüssel auf einen Kopierer und fertige eine Kopie. Auf dieser lässt man sich dann die Übergabe der Schlüssel … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Wenn das Mietverhältnis beendet ist und die Wohnung an den Vermieter zurückgegeben wird, müssen auch sämtliche Schlüssel (Wohnung/Keller/Haustür und so weiter) zurückgegeben werden. Damit später Streit über die erfolgte Rückgabe vermieden wird, sollte diese nur gegen Quittung erfolgen. Dabei empfiehlt sich folgendes Verfahren: … [Weiterlesen...]