Der Grundsatz "Eltern haften für ihre Kinder" ist allgemein bekannt - und, nebenbei bemerkt, oft gar nicht zutreffend. Dass Mieter für Verfehlungen ihrer Besucher gerade stehen müssen, wissen aber die wenigsten. Nach einer feucht-fröhlichen Party gab es für einen Mieter ein böses Erwachen. Seine Gäste hatten nicht nur das Treppenhaus bemalt und verschmutzt, sondern auch … [Weiterlesen...]
MieterMagazin-Service
Ein Blick in die Hausordnung bringt oft Erstaunliches zu Tage. Nicht selten gibt es dort ein nächtliches Duschverbot oder eine ausgeklügelte Waschordnung. Viele dieser antiquierten Vorschriften sind unwirksam. „Häufig werden Formulare einfach seit Jahrzehnten verwendet, ohne dass etwas daran geändert wird“, erklärt der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Wenn der Mieter von einer unbekannten Hausverwaltung eine Mieterhöhung erhält, ohne dass eine Vollmacht des Vermieters beigefügt wurde, so kann eine solche einseitige Rechtserklärung unverzüglich (das heißt: ohne schuldhaftes Zögern - spätestens nach zwölf Tagen) unter Hinweis auf die fehlende Vollmacht oder auf § 174 BGB … [Weiterlesen...]
Sorglos in den Urlaub
Viele Mieter fahren mit einem unguten Gefühl in den Urlaub: Es könnte schließlich eingebrochen werden oder zu einem Wasserrohrbruch kommen. Hier die wichtigsten Tipps, damit die Ferien nicht mit einer bösen Überraschung enden. Auch wer zu einer mehrmonatigen Reise aufbricht, ist nicht verpflichtet, dem Vermieter oder dem Hauswart einen Schlüssel auszuhändigen. Es reicht, … [Weiterlesen...]
Hausverwaltung „GMRE“
Unter der Überschrift "Haustür-Inkasso für Mängelbeseitigung" berichtete das MieterMagazin in Ausgabe 1+2/08 über die dubiosen Praktiken der "ITZ-Immobilien" und der Reparaturfirma "G-Force". Seitdem haben sich immer mehr betroffene Mieter gemeldet. Das undurchsichtige Zweiergespann aus der Schlüterstraße 37 hat sich zwar umformiert - statt mit der ITZ-Immobilien haben es … [Weiterlesen...]
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