Wenn Mieter selbst über längere Zeit unentgeltlich Grundstücks- oder Gebäudeteile nutzen, ohne dass es hierzu mietvertragliche Vereinbarungen gibt, ist die Einräumung dieser Möglichkeiten vom Vermieter jederzeit widerrufbar. Wer also sein Auto auf dem Hof abstellt oder eine Dachterrasse zum Sonnenbaden nutzt, muss auch nach Jahren noch damit rechnen, dass ihm dies für die … [Weiterlesen...]
Info 108: Die Teilkündigung
Stand: 1/22 Normalerweise kann ein Mietvertrag nur insgesamt beendet werden. Der Vermieter hat z. B. nicht das Recht, einzelne Räume, die der Mieter zusammen mit der Wohnung angemietet hat, separat zu kündigen. Der Vermieter kann auch nicht einzelne Zimmer einer Wohnung mit 17 Räumen wegen Eigenbedarfs kündigen (BVerfG WuM 94, 127). Teilkündigungen sind grundsätzlich … [Weiterlesen...]