Pressemitteilung Nr. 8/17 „Eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Senat und den sechs städtischen Wohnungsunternehmen ist ein zentraler Baustein für eine sozialere Wohnungspolitik in Berlin“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Nach der verheerenden Privatisierung in vergangenen Jahrzehnten begrüßt der Berliner Mieterverein ausdrücklich … [Weiterlesen...]
Bundesratsinitiative des Berliner Senats zum Kündigungsschutz für Mieter
Pressemitteilung Nr. 7/17 „Wegen der vermieterfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Kündigungsschutz ist diese Bundesratsinitiative des Landes Berlin dringend erforderlich geworden“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Die Spitzen von CDU/CSU und SPD haben kürzlich die Umsetzung einer zweiten Mietrechtsreform in dieser … [Weiterlesen...]
Der aktuelle Mietrechtstipp: Schönheitsreparaturpflicht
Nach einer aktuellen Entscheidung der 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin dürfte so gut wie jede formularvertragliche Abwälzung der Schönheitsreparaturen unwirksam sein (LG Berlin vom 9.3.2017 - 67 S 7/17 -). Anders als der Bundesgerichtshof bislang entschieden hat, komme es nicht darauf an, ob die Wohnung bei Übergabe renoviert war oder nicht. Die Klausel „Die Kosten … [Weiterlesen...]
Einstweilige Verfügung
Leitsatz: Ein Mieter kann gegebenenfalls durch einstweilige Verfügung eine bis zur Entscheidung des Hauptsacheverfahrens befristete Untervermietungserlaubnis für einen benannten Untermieter beanspruchen. LG Berlin vom 31.3.2017 - 63 S 73/17 - Mitgeteilt von RA Klaus Henningsen Urteilstext Gründe: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist … [Weiterlesen...]
Landgerichtskammer zur Mietpreisbremse
Pressemitteilung Nr. 6/17 Heute wurde erstmals vor einer Kammer des Berliner Landgerichts in einem Streit über die Mietpreisbremse entschieden. „Wir sind sehr zufrieden mit dem heutigen Urteil des Landgerichts, denn die Mietpreisbremse wurde im vollen Umfang anerkannt und die Rückforderungsansprüche des Mieters für zu viel gezahlte Miete in Höhe von 1105,45 Euro bestätigt“, … [Weiterlesen...]



