14 Mietwohnungen in Moabit wurden trotz Milieuschutz in Eigentumswohnungen umgewandelt. Das Grundbuchamt hat den Eintrag ins Grundbuch ohne die erforderliche Genehmigung der im Bezirksamt zuständigen Stellen vollzogen. Konsequenzen: bislang keine.

Foto: Mirka Pflüger
Die großen familiengerechten Wohnungen in der Wilhelmshavener Straße 64 werden mittlerweile in Immobilienportalen zu Preisen von bis zu einer Million Euro angeboten. Der Grünen-Abgeordnete Taylan Kurt, in dessen Wahlkreis das Haus liegt, spricht von einem „zutiefst skandalösen und kriminellen“ Vorgang. Die illegale Umwandlung müsse rückgängig gemacht werden.
Der Fall kam erst 2024 durch die Beschwerde eines Mieters ans Licht. Wie sich herausstellte, waren die Wohnungen bereits 2017 in Einzeleigentum umgewandelt und auch umgebaut worden – beides ist ohne Genehmigung nicht zulässig. Zwar gibt es in Milieuschutzgebieten kein absolutes Umwandlungsverbot, aber einen gesetzlichen Genehmigungsvorbehalt. Bis zu einer Gesetzesänderung 2021 reichte es aus, wenn der Eigentümer sich verpflichtete, die Wohnungen sieben Jahre lang nur an Mieter:innen im Haus zu veräußern, um die Genehmigung zu bekommen. Inzwischen müssen zwei Drittel der Mieterschaft Interesse haben, ihre Wohnung zu kaufen – was in der Praxis nie der Fall ist.

Foto: Vincent Villwock/Grüne Fraktion
Juristisch ist die Sache kompliziert. Zwar waren die gesetzlichen Voraussetzungen für die Grundbucheintragung eindeutig nicht gegeben, dennoch sei durch den Eintrag ins Grundbuch eine sogenannte Genehmigungsfiktion eingetreten, heißt es bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Eine solche fiktive Genehmigung kann unter Umständen zurückgenommen werden, solange noch kein Dritterwerb stattgefunden hat. Der Senat hat gegenüber dem Bezirk angeregt, diese Möglichkeit zu prüfen. Doch der machte in den letzten zwei Jahren keinen Gebrauch davon. Begründung: Die siebenjährige Frist, innerhalb derer die Wohnungen ausschließlich an die Mieter:innen veräußert werden dürfen, sei ohnehin bereits verstrichen.
Wie konnte so etwas passieren? Man werde das Grundbuchamt über den Fehler nochmals unterrichten, heißt es in einer Stellungnahme des Bezirksamts: „Wir prüfen derzeit, ob die Rücknahme oder sonstige Maßnahmen gegen den Eigentümer im vorliegenden Fall rechtlich möglich und auch verhältnismäßig wären.“
Der Senat spricht von einem „atypischen Einzelfall“. Berlinweit seien lediglich vier Fälle ungenehmigter Umwandlungen bekannt.
Birgit Leiß
27.10.2026




