Befristete Vermietungen können in Milieuschutzgebieten untersagt werden. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin in einem Rechtsstreit zwischen einer Eigentümerin und dem Bezirksamt.

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In der Hermannstraße 233 im Milieuschutzgebiet Flughafenstraße/Donaustraße sind 15 Wohnungen zimmerweise immer nur für eine begrenzte Zeit vermietet worden. Das Bezirksamt Neukölln hat im Dezember 2025 diese Art der Nutzung untersagt. Die Eigentümerin klagte dagegen. Das Verwaltungsgericht gab dem Bezirk jetzt voll und ganz recht. Die Kurzzeitvermietung widerspricht den Zielen des Milieuschutzes, denn sie entzieht den zu schützenden Bevölkerungsgruppen den Wohnraum: Einkommensschwache Menschen, Familien mit Kindern und im Kiez Verwurzelte brauchen dauerhafte und bezahlbare Wohnungen und keine überteuerten Übergangswohngelegenheiten.

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„Ich erwarte, dass diese Wohnungen unverzüglich wieder regulär vermietet werden“, sagt Neuköllns Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne), der sich von dem Urteil eine „berlinweite Signalwirkung“ verspricht.
Die zeitliche Begrenzung auf 3 bis 12 Monate dient zur Umgehung der Mietpreisbremse. Häufig wird mit einer Möblierung noch ein Mietaufschlag gefordert. Das Modell „Möbliertes Wohnen auf Zeit“ boomt: In den Wohnungsinseraten hat sich der Anteil dieser Angebote von 2012 bis 2025 mehr als verdreifacht. Deren mittlere Angebotsmiete wuchs dabei von 14,37 Euro auf 24,12 Euro pro Quadratmeter. „Erwiesenermaßen führt ein solches Vermietungsmodell zu völlig überhöhten Mieten und zur Ausbeutung von Menschen, die anderswo in den Kiezen keine bezahlbare Wohnung mehr finden“, weiß Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt auch die im April 2026 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aufgestellte Verwaltungsvorschrift, nach der im Milieuschutz befristete Vermietungen einem Genehmigungsvorbehalt unterliegen. Sebastian Bartels begrüßt dieses „faktische Verbot von Kurzzeitvermietungen“, fordert aber vom Bund auch außerhalb von Milieuschutzgebieten eine strengere Regulierung sowie das Stopfen aller Schlupflöcher der Mietpreisbremse.
Jens Sethmann
27.10.2026




