Anfang September hat die Europäische Kommission den „Affordable Housing Act“ vorgelegt. Der Gesetzentwurf soll einen europaweiten Rechtsrahmen schaffen, ist aber aus Sicht von Expert:innen unzureichend.

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Die Mietpreise in vielen europäischen Städten erreichen immer neue, zunehmend astronomische Höhen. Zu den großen Preistreibern zählen Kurzzeitvermietungen. Die EU will dagegen vorgehen und hat im Spätsommer einen entsprechenden Entwurf vorgelegt, der einen gemeinsamen europäischen Rechtsrahmen für den Umgang mit Airbnb & Co. schaffen soll. Der „Affordable Housing Act“ (Gesetz für leistbares Wohnen) definiert zunächst besonders betroffene Gebiete. Maßgeblich ist das Verhältnis zwischen dem durchschnittlichen Verkaufspreis von Wohnungen und dem verfügbaren Nettoeinkommen pro Kopf – oder auch ein kontinuierlicher Anstieg. Liegt dieser Wert oberhalb einer definierten Grenze, können betroffene Kommunen sich entscheiden, Kurzzeitvermietungen zu begrenzen oder den Kauf von Wohnungen, die nicht als Erstwohnsitz genutzt werden, einzuschränken. Die Nachweispflichten für Kommunen sind jedoch hoch. So muss unter anderem belegt werden, dass keine andere, weniger restriktive Maßnahme ausreichen würde, um die Wohnungskrise zu entschärfen.

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Dass die EU beim Thema Mietmarkt, für das eigentlich jeder Mitgliedstaat selbst verantwortlich ist, überhaupt tätig wird, zeigt, wie brisant das Thema für viele EU-Länder inzwischen
ist. Mieterverbände begrüßen zwar, dass die EU-Kommission sich des Themas annimmt. Der nun vorgelegte Entwurf wird aber von vielen Expert:innen kritisch gesehen. So sollen Hauptwohnsitze von den Regelungen ausgenommen werden. Zudem nennt das Papier keine konkreten Maßnahmen. Über diese müssen die Bürgermeister der Städte selbst entscheiden. Gleichzeitig wird der administrative Aufwand für die erforderlichen Nachweise hoch. Damit blieben die geplanten Regelungen weit hinter den Schutzmaßnahmen gegen Kurzzeitvermietung zurück, die beispielsweise in deutschen Städten bereits durch Zweckentfremdungsverbotsgesetze geregelt sind.
Der Entwurf der EU-Kommission muss noch das EU-Parlament passieren, bevor das Gesetz für die Mitgliedstaaten verbindlich wird.
Katharina Buri
housing.ec.europa.eu/european-affordable-housing-plan/affordable-housing-act_en
27.10.2026




