Die Deutsche Wohnen hat Daten ehemaliger Mieter:innen nicht rechtzeitig gelöscht. Das Landgericht Berlin I wertet dies als vorsätzlichen Verstoß gegen die Datenschutzbedingungen.

Foto: Nils Richter
900.000 Euro Bußgeld gegen die Deutsche Wohnen: Das Landgericht Berlin I hat das Wohnungsunternehmen wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verurteilt (Az.: 526 OWi LG 1/20). Im Mittelpunkt standen persönliche Daten ehemaliger Mieter:innen, die nicht rechtzeitig gelöscht worden waren. Darunter waren Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge und Kopien von Personalausweisen.
Nach Überzeugung des Gerichts hätte die Deutsche Wohnen diese sensiblen Informationen besser schützen und fristgerecht löschen können. Die Berliner Datenschutzbeauftragte hatte 2019 zunächst rund 14,5 Millionen Euro Bußgeld verhängt – die Deutsche Wohnen legte dagegen Einspruch ein. Nach einer zwischenzeitlichen Einstellung und einer Befassung des Europäischen Gerichtshofs kam der Fall erneut vor das Landgericht. Das Gericht berücksichtigte, dass die Deutsche Wohnen externe Fachleute mit der IT-Anpassung beauftragt hatte. Auch die Schwierigkeiten bei der Einführung der neuen Datenschutzregeln spielten eine Rolle. Letztendlich führten die Sachverhalte zu der deutlichen Reduzierung des Bußgeldes, der Verstoß selbst war für die Richter dennoch eindeutig.
Für Mieter:innen ist das Urteil wichtig, denn Vermieter:innen erhalten zahlreiche persönliche Informationen. Endet das Mietverhältnis, dürfen diese Daten nicht einfach weiter und dauerhaft gespeichert bleiben. Kontoauszüge, Einkommensnachweise oder Ausweiskopien sind schließlich keine Akten für die Ewigkeit.
Stefan Klein
23.09.2026




