Eine der wenigen Möglichkeiten, das Vorkaufsrecht wahrzunehmen, hat der Senat beim Haus Warschauer Straße 25, Ecke Kopernikusstraße 6 verstreichen lassen. Die engagierten Mieter:innen sind somit einer weiteren Runde der Spekulation ausgesetzt.

Verwaltungs-Hickhack verhinderte die Chance, durch den Vorkauf dieses Hauses ein Signal gegen die Spekulanten zu setzen
Foto: Christian Muhrbeck
Seit Jahren müssen die maroden Balkone am Eckhaus mit Balken abgestützt werden – ein beliebtes Fotomotiv bei Touristen. Für die Mieter:innen ist der vernachlässigte Zustand des Hauses aber eine große Belastung. 13 Wohnungen stehen leer.
Beim Verkauf des Gebäudes hätte das Land Berlin im Juni die Gelegenheit gehabt, das Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen und anschließend eine sozialverträgliche Sanierung durchzuführen. Doch die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Finanzen konnten sich nicht einigen, welches landeseigene Unternehmen mit welchem Geld in den Kaufvertrag eintreten sollte. Die geplante Übernahme durch die Berlinovo, die das Haus anschließend an eine Genossenschaft weiterreichen sollte, scheiterte kurz vor Ablauf der Frist. Eine andere Wohnungsbaugesellschaft ließ sich nicht mehr finden.
Bedauerlich ist das auch deshalb, weil Berlin den aufgerufenen Kaufpreis um rund 30 Prozent auf den Verkehrswert hätte reduzieren können. Die Erwerbskosten wären dadurch für Berlin um etwa eine Million Euro niedriger gewesen. „So hätte das Land ein deutliches Signal gesetzt, dass es spekulativen Grundstücksgeschäften auf Kosten der Mieter:innen nicht machtlos zusieht“, so der Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt.
„Es kann nicht sein, dass man die wenigen Chancen für die Ausübung des Vorkaufsrechts verstreichen lässt“, sagt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. „Das grenzt an Fahrlässigkeit gegenüber der Wohnbevölkerung in den Milieuschutzgebieten.“
Florian Schmidt will die neuen Eigentümer:innen nun in die Pflicht nehmen: „Sie haben sehenden Auges eine Immobilie zum überteuerten Preis erworben und werden sich mit den Instrumenten der Bauaufsicht, des sozialen Erhaltungsrechts und der Zweckentfremdung vertraut machen müssen.“
Jens Sethmann
27.08.2025




