Die rechtlich seit langem mögliche Treuhänderschaft für leerstehende oder verwahrloste „Geisterhäuser“ kommt einfach nicht in Gang. Auch der 2020 herausgegebene Handlungsleitfaden des Senats zum Umgang mit Problemimmobilien hat daran nichts geändert.

Foto: Nils Richter
Der Leitfaden soll angesichts der komplizierten Verwaltungsverfahren eine praxisorientierte Handreichung des Senats für die Bezirksämter sein. In Pankow, mit vier Geisterhäusern trauriger Spitzenreiter, war er Ende 2023 noch völlig unbekannt, so Stadtrat Cornelius Bechtler (Grüne) auf eine Anfrage des SPD-Bezirksverordneten Mike Szidat. Szidat hält den Leitfaden für wenig praxistauglich. Insbesondere sei auch weiterhin nicht die Frage der Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen geklärt. In Steglitz-Zehlendorf, wo am Hindenburgdamm, Ecke Gardeschützenweg eines der bekanntesten Geisterhäuser Berlins steht, heißt es, der Entwurf habe „massive rechtliche Schwächen“. In Tempelhof-Schöneberg, wo seit Jahrzehnten ein Jugendstil-Altbau an der Odenwald-, Ecke Stubenrauchstraße leer steht, hält man den Leitfaden zwar grundsätzlich für hilfreich. Zum Spezialfall Treuhändereinsatz müsse er aber zwangsläufig theoretisch bleiben, da es noch keine praktische Erfahrung damit gibt, so das Stadtentwicklungsamt. Eine Fortschreibung sei daher sinnvoll. Doch die ist nach Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen nicht geplant.
„Der Leitfaden war eine gute Idee, aber er ist noch wenig praktikabel“, erklärt Niklas Schenker, wohnungspolitischer Sprecher der Linksfraktion. Die Bezirke müssten endlich Präzedenzfälle entwickeln. Dafür brauche es die Unterstützung des Senats.
Birgit Leiß
26.08.2025




