Seit 6. Juni muss in Deutschland der technische Wechsel des Stromanbieters innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Rückwirkende Wechsel nach einem Umzug sind nicht mehr möglich. Was heißt das für Stromkunden in der Praxis?

Foto: Ingo Heine
Grund für den sogenannten 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie durch die Bundesnetzagentur mit dem Ziel, den Wettbewerb zu intensivieren. Die neue Regelung macht sich besonders bei Umzügen bemerkbar: Während bisher eine rückwirkende Kündigung selbst nach Wochen noch möglich war, können Ein- und Auszüge künftig nicht mehr rückwirkend gemeldet werden. Wird die Frist beim Einzug verpasst, rutscht man an der neuen Adresse automatisch in die – oft teure – örtliche Grundversorgung. Beim Auszug führt eine nicht eingehaltene Frist dazu, dass der bisherige Stromvertrag weiterläuft. Der Stromverbrauch der Nachmieter:innen wird also zunächst weiterhin dem oder der Vormieter:in angerechnet. Mieter:innen sollten sich daher vor einem Umzug unbedingt frühzeitig bei ihrem Stromanbieter melden – und am Tag des Umzugs den Zählerstand übermitteln.
Wichtig zu wissen: Die Neuregelung bedeutet nicht, dass Mietende innerhalb von 24 Stunden ihren Stromanbieter wechseln können: Die vertraglichen Kündigungsfristen gelten weiterhin. Sie betrifft vielmehr die technischen Abstimmungen im Hintergrund zwischen Stromlieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber. Allerdings beschleunigen sie den Anbieterwechsel, wenn Mieter:innen etwa wegen einer Preiserhöhung von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Bisher konnte der Versorger sich drei Wochen lang Zeit lassen, den Wechsel technisch umzusetzen. Beim Stromanbieterwechsel reicht die Zählernummer nicht mehr aus, man benötigt ab jetzt die so genannte MaLo-ID („Marktlokations-Identifikationsnummer“), eine elfstellige Kennzahl. Die MaLo-ID ist auf der letzten Strom-Jahresabrechnung zu finden. Bei einem Einzug kann sie bei Vermieter:in oder Vormieter:in erfragt werden, oftmals ist sie auch im Schlüsselübergabeprotokoll vermerkt. Notfalls kann der Netzbetreiber sie anhand der Zählernummer ermitteln – dies könne allerdings zu Verzögerungen führen, schreibt der Energieversorger EnBW auf seiner Website. Achtung: Die Verbraucherzentrale warnt davor, die MaLo-ID leichtfertig weiterzugeben, besonders bei Haustürgeschäften oder Anrufen – auch wenn es sich angeblich um den eigenen Stromanbieter handelt. Verbraucher:innen könne sonst womöglich ein unerwünschter Stromvertrag untergeschoben werden.
Katharina Buri
www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/so-laeuft-der-anbieterwechsel-bei-strom-und-gas-ab-10645
24.06.2025




