Kommt sie oder kommt sie nicht? Berlin diskutiert eine Steuer auf Einwegverpackungen, die in einigen Kommunen bereits umgesetzt wurde. Durch eine Entscheidung der Bezirke kommt nun Bewegung in die Debatte.

Foto: pa/M.i.S.
Neu ist die Diskussion nicht: Bereits 1992 führte Kassel als erste deutsche Stadt eine Steuer auf Einwegverpackungen ein. Als Vorreiter gilt heute allerdings Tübingen, wo seit 2022 eine Steuer auf Einwegverpackungen und -geschirr für den sofortigen Verzehr gilt. Maximal 1,50 Euro werden so pro Mahlzeit fällig – diese trägt der oder die Verkäufer:in.
Auch in Berlin wurde die Verpackungssteuer in den vergangenen 30 Jahren wiederholt diskutiert. Bisher lehnte der Senat den Vorstoß mit Verweis auf den hohen Aufwand für betroffene Unternehmen und die Steuerverwaltung ab und fordert eine bundeseinheitliche Regelung. Nun haben die Berliner Bezirke im Rat der Bürgermeister auf Initiative von Friedrichshain-Kreuzberg eine Vorlage zur Einführung einer Steuer auf Coffee-to-go-Becher, Pizzakartons und Co. beschlossen. Eine Entscheidung im Senat wird allerdings nicht mehr in der laufenden Wahlperiode erwartet.
Laut der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigen 155 Städte Interesse an der Einführung einer Steuer zur Reduzierung von Einweg-Plastikmüll. Neben Tübingen haben auch Konstanz und Freiburg bereits eine solche Steuer eingeführt. Potsdam will zum 1. Juli nachziehen. Die DUH vermeldet, dass die Steuer dort wirkt, wo sie eingeführt wurde: „Die Vermüllung des öffentlichen Raums ist zurückgegangen, Mehrwegangebot und -nutzung haben stark zugenommen.“ Zudem profitieren die Kommunen von den gestiegenen Steuereinnahmen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte Anfang 2025, dass die Tübinger Verpackungssteuer verfassungskonform ist – eine McDonald’s-Filiale hatte geklagt.
Katharina Buri
mitmachen.duh.de/verpackungssteuer
21.04.2026




