Der Wohnraumbedarfsbericht des Senats offenbart – wenig überraschend – dass Menschen mit geringem Einkommen in Berlin kaum bezahlbare Wohnungen finden können. Der Bausenator meint, mit der Verlängerung der Mietpreisbremse alles ihm mögliche getan zu haben.

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Für den Berliner Durchschnittshaushalte sind nur 27,8 Prozent aller angebotenen Mietwohnungen leistbar. Das mittlere Haushaltsnettoeinkommen lag im Jahr 2023 bei 2575 Euro im Monat. Je nach Personenzahl variiert der Wert: Bei Einpersonenhaushalten sind es 1800 Euro, bei Haushalten mit vier oder mehr Köpfen sind es 4525 Euro. Als leistbar gilt eine Wohnung, wenn die Nettokaltmiete höchstens 27 Prozent des Einkommens verschlingt.

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Absolut dramatisch sieht es bei geringverdienenden Haushalten aus. Wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens hat – dies gilt als Schwelle zur Armutsgefährdung – kann sich nur 4,8 Prozent der angebotenen Wohnungen leisten, in den Innenstadtbezirken so gut wie keine.
Die mittlere Angebotsmiete stieg 2023 auf 13,99 Euro pro Quadratmeter nettokalt. Ausgewertet wurden dafür nicht nur die notorisch teuren Online-Wohnungsinserate, sondern auch die vergleichsweise günstigen Angebote von landeseigenen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften.
Der Bericht verzeichnet einen „Nachfrageüberhang“ von aktuell 34.720 wohnungslosen Haushalten. Bei barrierearmem Wohnraum bestehe eine Versorgungslücke von 57.000 Wohnungen. Es fehle außerdem an preiswertem Wohnraum für Studierende, für von Gewalt betroffene Frauen, für junge Leute aus der Jugendhilfe und für Haftentlassene.
Abhilfe soll vor allem der Neubau schaffen. „Um allen Menschen ein für sie bezahlbares Zuhause zu ermöglichen, müssen wir weiter daran arbeiten, das Angebot auszuweiten“, sagt Bausenator Christian Gaebler (SPD). Darüber hinaus verweist er auf die mietenpolitischen Maßnahmen, die Berlin in den letzten zehn Jahre ergriffen hat. Zuletzt hat der Senat die Mietpreisbremse in Berlin bis Ende 2025 verlängert. Sonst wäre sie im Mai ausgelaufen. Damit „werden die aktuell gegebenen zivilrechtlichen Möglichkeiten zur Beschränkung der zulässigen Miete bei Wiedervermietung einer Wohnung ausgeschöpft“, teilt die Senatsverwaltung mit.
Eine Verlängerung der Mietpreisbremse über dieses Jahr hinaus ist nur möglich, wenn die Bundesregierung dies wie angekündigt beschließt. „Ich habe die Erwartung, dass die neue Bundeskoalition sich verstärkt der Verbesserung des Mieterschutzes widmet“, so Gaebler.
Jens Sethmann
07.05.2025