Wer Menschen mit Migrationshintergrund bei einer Wohnungsbewerbung diskriminiert, haftet. Auch Makler können sich nicht hinter dem Vermieter verstecken, befand die höchste Rechtsinstanz. Das Urteil fördert Fairness, aber völlige Gleichstellung verlangt nach einer Gesetzesreform.

Foto: Sabine Mittermeier
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vor einigen Wochen entschieden: Wer bei der Wohnungssuche aufgrund seiner ethnischen Herkunft benachteiligt wird, kann künftig auch den vermittelnden Makler auf Schadensersatz verklagen. Eine junge Frau mit pakistanischen Wurzeln. Humaira W. hatte sich 2022 über das Internet auf eine Wohnung in Hessen beworben und vom Makler die Auskunft bekommen, es seien keine Besichtigungstermine verfügbar. Sie probierte es daraufhin mit fingierten deutschen Nachnamen – bei sonst identischen Angaben zu Einkommen und Beruf. Und siehe da: Frau Schneider, Frau Schmidt und auch Frau Spieß bekamen Besichtigungstermine für die gewünschte Wohnung. Vor dem zuständigen Landgericht wurde der Fall schließlich zugunsten der Klägerin entschieden.
Auch das Berufungsgericht fand: Ein klarer Fall von Diskriminierung, Makler, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vergabe einer Wohnung hätten, müssten sich an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) halten und könnten sich nicht auf eine Verantwortung des Vermieters berufen. Der Zivilsenat sprach der Klägerin 3000 Euro Entschädigung zu.
Damit hat der BGH eine wichtige Lücke im AGG geschlossen, erklärte Remzi Uyguner von „Fair mieten – Fair wohnen“. Dennoch, so fügte er hinzu, bleibe das Antidiskriminierungsrecht in Deutschland schwach: „So können zum Beispiel Betroffene keinen Mietvertrag einklagen, sondern nur eine Entschädigung.“
Dass eine Reform des AGG dringend nötig ist, stützt eine aktuelle Studie des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa): Danach werden muslimische und schwarze Menschen deutlich häufiger nicht zu Wohnungsbesichtigungen eingeladen (35 % beziehungsweise 39 % der Befragten) als nicht rassistisch markierte Personen (11 %).
Rosemarie Mieder
24.03.2026




