Der Bezirk Neukölln geht mit dem Milieuschutz gegen das Wohnen auf Zeit und gegen die Grundrissänderungen von Wohnungen vor. Angestrebt wird ein Grundsatzurteil, das diese Formen der Mieterabzocke beendet.

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In einem Haus in der Hermannstraße hat das Bezirksamt Neukölln für 15 Wohnungen Nutzungsuntersagungen ausgesprochen. Der Eigentümer vermietet diese Wohnungen nur befristet, ohne eine Genehmigung dafür zu haben. Für fünf dieser Wohnungen verhängte der Bezirk zudem eine Rückbauanordnung, weil die Grundrisse unerlaubt verändert wurden: Die Zimmer wurden mit Trennwänden in Miniaturkammern mit sechs bis elf Quadratmetern unterteilt und mit billigen Möbeln einzeln für rund 600 Euro vermietet.

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„Aufgrund der Wohnungskrise hat es sich in den letzten Jahren zum attraktiven Geschäftsmodell entwickelt, reguläre Mietwohnungen in Wohn-Zeit-Modelle umzuwandeln“, hat Neuköllns Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) beobachtet. Weil dadurch der Verdrängungsdruck steigt, schreitet er nun mit dem Milieuschutzrecht ein. Das Haus in der Hermannstraße befindet sich im Milieuschutzgebiet Flughafenstraße/Donaustraße. Grundrissänderungen brauchen im Milieuschutz seit jeher eine Genehmigung. Im Wohnen auf Zeit sieht der Bezirk zudem eine unerlaubte Nutzungsänderung. Beide Änderungen widersprechen dem Milieuschutz-Ziel, denn die Wohnungen stehen nicht mehr der Bevölkerung zum dauerhaften Wohnen zur Verfügung und das Angebot richtet sich nicht an Menschen, die dauerhaft im Quartier leben wollen. Da der Eigentümer Widerspruch eingelegt hat, möchte der Bezirk die Angelegenheit nun gerichtlich klären lassen. Auch andere Bezirke wollen befristete Vermietungen untersagen und würden ein Grundsatzurteil begrüßen. Der Senat möchte in seinem noch nicht verabschiedeten Wohnraumsicherungsgesetz ebenfalls klarstellen, dass das Wohnen auf Zeit in Milieuschutzgebieten nicht genehmigungsfähig ist.
Im Erfolgsfall werden die Zeit-Mietverträge entfristet und die Mieter:innen können eine Mietsenkung auf die Höchstgrenze der Mietpreisbremse verlangen. Notwendige Umbauten sollen nach Ablauf der befristeten Mietverträge stattfinden.
Jens Sethmann
24.03.2026




