Die Strategie des Wohnungsamtes Friedrichshain-Kreuzberg, mit Bußgeldbescheiden gegen Mietwucher vorzugehen, zeigt einen ersten Erfolg.

Foto: Christian Muhrbeck
Ein bemerkenswertes Urteil aus Berlin sorgt für Aufmerksamkeit im Mietrecht: Das Amtsgericht Tiergarten hat erstmals seit Jahrzehnten wieder ein Bußgeld wegen Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz verhängt. Eine Immobilienfirma muss 1300 Euro zahlen, zudem sollen über 4600 Euro zu viel kassierte Miete an das Land Berlin abgeführt werden. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Das Wohnungsamt Friedrichshain Kreuzberg informiert die ehemalige Mieterin, die anschließend die Rückerstattung der überzahlten Miete beantragen kann.
In dem Fall ging es um eine rund 30 Quadratmeter große Einzimmerwohnung in der Oranienstraße in Kreuzberg. Die verlangte Nettokaltmiete von 400 Euro lag laut Bezirksamt etwa 100 Prozent über dem Mietspiegel und damit weit jenseits der zulässigen Grenze von 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das Gericht folgte dieser Einschätzung.
Ausgangspunkt war ein Bußgeldbescheid des Bezirksamts aus dem Juli 2025. Während das Verfahren gegen die Geschäftsführerin eingestellt wurde, lief es gegen die Firma weiter. Das Gericht reduzierte allerdings das Bußgeld und verwies auf fehlende Vorbelastungen, ein Eingeständnis sowie leichtfertiges statt vorsätzliches Handeln.
Bezirkspolitiker:innen sprechen von einem wichtigen Signal gegen überhöhte Mieten. Auch der Berliner Mieterverein sieht Rückenwind für Mieter:innen. Geschäftsführer Sebastian Bartels erläutert: „Nun ist es wichtig, dass auch die Frage des Ausnutzens einer Notlage geklärt wird, die in diesem Verfahren aufgrund der Einsicht der Vermieterin keine Rolle spielte.“
In einem Fall, der im Februar mit der Vernehmung der früheren Mietpartei vor demselben Gericht weiter verhandelt wird, ist dieser Aspekt vermutlich relevant.
Stefan Klein
17.02.2026




