Auf dem langjährigen Ärger von Mieter:innen in Tempelhof-Schöneberg über ihre Vermieterin, die landeseigene Gewobag, folgen zwei Gesprächsrunden von Wohnungsunternehmen und der Initiative „Bülow-Ost“. Doch dann ist auch schon wieder alles vorbei.

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Mangelnde Instandhaltung, schlechte Kommunikation und dann auch noch eine exorbitante Heizkostensteigerung: 2022 gründeten Gewobag-Mieter:innen im Schöneberger Norden die Mieter:inneninitiative Bülow-Ost (MiBo). Nach einer turbulenten Versammlung der Mieterschaft mit Vertreter:innen der Gewobag, bei der laut MiBo Beschwerden als Einzelfälle abgetan wurden, kam es ab März 2023 zu Diskussionen in kleinerem Rahmen. Am Runden Tisch saßen Vertreter:innen der MiBo und der Gewobag-Geschäftsführung sowie der Staatssekretär für Wohnen und Mieterschutz, Stephan Machulik, und Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV).
Sachlich und konstruktiv seien die zwei Treffen gewesen, so Bartels. „Die Initiative war sehr gut vorbereitet.“ Die Mitglieder der Initiative gaben sich optimistisch, die Gespräche seien „auf Augenhöhe“ geführt worden (das MieterMagazin berichtete in der Ausgabe 11/25).

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Umso unverständlicher war für sie, als Ende Oktober 2025 der Staatssekretär bekannt gab, dass ab sofort allein die frischgewählten Mieterbeiräte für den Austausch mit der Gewobag zuständig seien. „Das widerspricht allen Vereinbarungen, die zuvor am Runden Tisch getroffen wurden“, sagt Mechthild Ratering von der MiBo.
Eine Nachfrage bei der Pressestelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, warum man die Runden Tische nicht einfach um die neugewählten Mieterbeiräte erweitere, beantwortete der Pressesprecher der Stadtentwicklungsverwaltung, Martin Pallgen, so: „Würden Gesprächsrunden auf Initiative Dritter um Beiratsvertreter ‚ergänzt‘, würde das die Legitimation der Mieterbeiräte als gewählte Interessensvertretung untergraben.“ Der Staatssekretär, so Pallgen weiter, würde es aber begrüßen, wenn sich die Mitglieder der Initiative Bülow-Ost in die entsprechenden Mieterbeiräte wählen lassen würden, um dort „aktiv und legitimiert mitzuwirken“. Was der Vorschlag unterschlägt: Als Mieterbeiräte unterliegen sie einer Verschwiegenheitspflicht.
Carola Rönneburg
kurzelinks.de/Mietendenbefragung-2026
18.02.2026




